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Fonds für Schweinebejagung

Schweinehalter im Jerichower Land zahlen Jägern Erfolgsprämie

Im Landkreis Jerichower Land haben Schweinehalter das Zepter in die Hand genommen und zahlen Jägern einen Ausgleich für die Trichinenschau und eine Erfolgsprämie für die Wildschweinjagd - mit Erfolg.

Lesezeit: 2 Minuten

2018 haben sechs schweinehaltende Betriebe im Landkreis Jerichower Land einen Jagd-Finanzfond gegründet, um die örtlichen Jäger bei Ihrer Schwarzwildbejagung zu unterstützen. Als Zeichen der Wertschätzung für die Leistungen der Jägerschaft und zur Entschädigung des Mehraufwandes gibt es Geld. So etwa 13,49 Euro für die Durchführung einer Trichinenuntersuchung aller Altersklassen im Zeitraum vom 10. Januar 2018 bis einschließlich 31. März 2019 und 25,00 Euro für jedes weitere erlegte Stück Schwarzwild über der Streckenmeldung des Vorjahres.

Fazit: Die Bauern haben für ca. 35 % der im Landkreis geschossenen Wildschweine die dafür notwendige Trichinenuntersuchung unterstützt. Die Fondgründer möchten nun besonders dem Bauernverband Jerichower Land, speziell dem Geschäftsführer Peter Deumeland, danken, der die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlungen an die Jäger übernommen hat.

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Gleichzeitig mahnen sie die auf Landesebene zuständigen Behörden, selbst ebenso tätig zu werden und eine landesweite einheitliche Regelung zum Verzicht auf die Erhebung der Gebühren einzuführen. Der Gebührenverzicht bestehe im öffentlichen Interesse, weil der Schutz der Hausschweinebestände und damit die Verhinderung des unabsehbaren materiellen Schadens für die Gesamtwirtschaft einer Region, deutlich höher wiegt, als das Gebühreninteresse an der Erhebung der Trichinengebühr, so die landwirtschaftlichen Unternehmen.

Der Verzicht auf die Erhebung der Trichinengebühr ist ihrer Ansicht nach ein wirksames Mittel, um die Motivation der Jäger zu erhöhen, die Schwarzwildbestände zu reduzieren. Die Reduzierung der Schwarzwildbestände wiederum könne die Ausbreitung der ASP erschweren und die Infektionswege einengen.

Um die Verantwortlichen auf Landesebene nicht vollständig aus ihrer Verantwortung zu entlassen, hat der Jagdfinanzfond JL entschieden, die Erstattung der Trichinengebühr jetzt auf einen Betrag von 7,50 Euro/Untersuchungsauftrag zu begrenzen. Stattdessen will der Fonds eine dritte Fördersäule finanzieren: Ab dem Jagdjahr 2019/20 wird der Einsatz von geprüften Jagdhunden auf revierübergreifenden Drückjagden im Jerichower Land mit 25,00 Euro/Hund/Jagdtag gefördert. Die Prämie von 25,00 Euro für die Erhöhung der Abschusszahlen im Vergleich zum Jagdjahr 2017/18 bleibt bestehen. Eine weitere Änderung besteht darin, dass die Anträge zur Auszahlung nur zwischen dem 01.04. und 30.04.2020 gestellt werden können. Die angepassten Auszahlungsvorschriften sind demnächst auf der Homepage des Landkreises abrufbar.

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