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Seehofer will Waffenrecht verschärfen

Die von Horst Seehofer geplante Novelle des Waffengesetzes geht deutlich über die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinaus. Der DJV warnt vor unüberlegter Verschärfung für Jäger.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundesinnenminister Horst Seehofer will das Waffengesetz drastisch verschärfen und begründet dies unter anderem mit dem Attentat von Halle. Der Täter hatte sich seine Waffen mit einem 3-D-Drucker selbst gebaut. Die Verbände des Forum Waffenrecht und der Deutsche Schützenbund protestieren entschieden dagegen: Schärfere Regelungen verhindern solche Taten nicht und treffen grundlos legale, gesetzestreue Waffenbesitzer und weitere unbeteiligte Bevölkerungsgruppen.

„Mit dem Aktionismus wird der Bevölkerung ein Gewinn an Sicherheit vorgegaukelt. Erschaffen werden soll ein Bürokratiemonster, das selbst Experten der Polizei für nicht umsetzbar halten“, sagte Friedrich Gepperth, Vorsitzender des Forum Waffenrecht. Die geplanten Verschärfungen sorgten dafür, dass Fachkräfte in den Sicherheitsbehörden mit bürokratischen Vorgaben beschäftigt seien, anstatt Kriminalität zu bekämpfen. Seehofer geht mit seinen Vorschlägen weit über die Vorgaben der europaweiten Feuerwaffenrichtlinie hinaus und bricht damit seine Zusage, dass die Richtlinie nur eins zu eins umgesetzt werden sollte. Die Richtlinie musste bereits bis September 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden. Eine Fristverlängerung läuft Ende Dezember aus.

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Nun sollen unter anderem generelle Waffenverbotszonen eingeführt werden: Darin wären nicht nur Taschenmesser ab einer Klingenlänge von vier Zentimetern bereits verboten, sondern auch ein unbestimmter Kreis von „gefährlichen Gegenständen“. Sogar Glasflaschen könnten unter das Verbot fallen. In den Zonen soll es Personenkontrollen ohne Anlass geben.

Die Verbände des Forum Waffenrecht und der Deutsche Schützenbund sehen darin einen Schritt hin zum Überwachungsstaat. Solche Zonen haben erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Bevölkerung, Anwohner, Besucher, Kunden von ansässigen Geschäften oder auf Handwerker. Auch wenn Ausnahmen im Gesetz und in der Verbotszonenverordnung vorgesehen werden, verbleiben erhebliche Unsicherheiten.

Für sehr viel wirksamer halten die Verbände und Experten der Polizei ein individuelles Verbot von Waffen für bereits straffällig gewordene oder anderweitig aufgefallene Personen. Dies ist nach Ansicht von Polizeiexperten auch in der Praxis weit praktikabler. Das Bundesinnenministerium lehnt diese Vorschläge dagegen vehement ab.

Eine weitere geplante Verschärfung ist die verpflichtende Verfassungsschutzabfrage bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die acht Verbände begrüßen zwar die Absicht, Extremisten den Zugang zu Waffen zu verwehren. Sie kritisieren aber, dass mit der geplanten Änderung alle legalen Waffenbesitzer unter Generalverdacht gestellt würden. Ein Mehr an Sicherheit werde damit nicht geschaffen. Denn der Verfassungsschutz kann bereits jetzt auf die Daten im Nationalen Waffenregister zugreifen und so Extremisten den Zugang zu Waffen gezielt verwehren.

Ein Bürokratiemonster sei auch die neue Regelung zu Magazinen mit mehr als 10 Schuss für Gewehre sowie 20 Schuss für Pistolen und Revolver. Diese Magazine, die bisher völlig frei erwerbbar waren, sollen künftig verboten werden. Auch damit geht Seehofer über die Richtlinie hinaus. Die geplante Regelung verschärft auch die Rechtsunsicherheit, die schon die Richtlinie begründet hat. Die Regelung verlangt vom einzelnen Magazinbesitzer eine eigene Beurteilung des Magazins, die schon für den kriminaltechnischen Dienst der Polizei kaum zu bewältigen wäre. Damit geht auch dieses Vorhaben weit über die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinaus. Die Verbände lehnen dies ab.

Die Verbände fordern Minister Seehofer und die Abgeordneten des Bundestages auf, unsinnige Restriktionen für legale Waffenbesitzer ersatzlos zu streichen. Stattdessen sollten die Voraussetzungen geschaffen werden, den illegalen Waffenbesitz endlich effektiv zu bekämpfen.

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