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Sinkt Grunderwerbsteuer beim Waldkauf?

Wer Wald kauft, muss evt. bald weniger Grunderwerbsteuer zahlen, weil Bäume ja geerntet werden und kein wesentlicher Bestandteil des Grund und Bodens sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Für den Kauf von Wald fällt künftig womöglich deutlich weniger Grunderwerbsteuer an. Denn sowohl das Finanzgericht Düsseldorf (Az.: 7 K 3217/18 GE) als auch das Finanzgericht Münster (Az.: 8 K 168/19 GrE) vertreten die Auffassung, dass die Anschaffungskosten, die auf das Holz entfallen, nicht der Grunderwerbsteuer unterliegen, sagt Rechtsanwalt Dr. Richard Moser aus Göttingen gegenüber top agrar.

Die Bäume würden letztendlich nur eingepflanzt, um sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder zu ernten. Es handele sich somit nicht um einen wesentlichen Bestandteil des Grund und Bodens, urteilten die Richter.

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Sollte sich die Rechtsauffassung durchsetzen, hätte das erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der jeweils anfallenden Steuern. Denn durchschnittlich entfallen rund 2/3 der Anschaffungskosten auf das Holz.

Beide Gerichte haben Revision zugelassen. Es bleibt also abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof die Rechtsauffassung bestätigt. Bis dahin sollten Sie beim Erwerb von Waldflächen gegen den Grunderwerbsteuerbescheid Einspruch einlegen und ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes beantragen.

Die Grunderwerbsteuerbescheide werden dann nicht bestandskräftig und können gegebenenfalls nachträglich geändert werden. Die festgesetzte Grunderwerbsteuer sollten Sie jedoch in jedem Fall zunächst entrichten, da das Finanzamt sonst die Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Umschreibung im Grundbuch nicht erteilt.

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