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Niedersachsen

Soforthilfe gegen Borkenkäferplage zugesagt

Die massive Vermehrung des Borkenkäfers macht den Wäldern zu schaffen. Deshalb stellt das Land Niedersachsen den Waldeigentümern jetzt eine Soforthilfe von 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Waldbauernverband NRW e.V. wartet dagegen in Nordrhein-Westfalen weiter auf Unterstützung des Landes.

Lesezeit: 4 Minuten

Den Waldbesitzern in Niedersachsen wird eine Soforthilfe von 1,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung des Schädlings einzuleiten. „Die Schäden sind enorm. Wir müssen alles dafür tun, um unsere Wälder zu schützen", sagte Forstministerin Barbara Otte-Kinast.

Forstministerin Otte-Kinast: „Wir müssen alles dafür tun, um unsere Wälder zu schützen."

Das Land stellt für die Bekämpfung der Borkenkäfer Fangsysteme und Lockstoffe in Höhe von einer Million Euro bereit, die den Waldbesitzern unentgeltlich überlassen werden. Nach einer landesweiten Bedarfsabfrage hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen die Beschaffung der Fallen und Lockstoffe mit anschließender Koordinierung der Verteilung übernommen.

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Um möglichst frühzeitig die frisch befallenen Bäume zu finden, zu dokumentieren und im Anschluss zu beseitigen, wird auf mehr Kontrollpersonal gesetzt. Mit der Förderung von sogenannten „Waldläufern" beteiligt sich das Land zusammen mit dem Bund an einer personellen Unterstützung und Entlastung auf der Fläche. Für die digitale Dokumentation im Wald ist eine Borkenkäfer-App zur Erfassung der Schäden in Vorbereitung, die aus Landesmitteln finanziert wird. Damit können die durch die Waldläufer erhobenen Daten digital von den Förstern weiterverwendet werden.

Klöckner: Freie Mittel aus GAK zur Umschichtung nutzen

„Für unsere Wälder in Deutschland war das vergangene Jahr ein Katastrophenjahr. Extreme Stürme im Winter, die lang anhaltende Trockenheit im Sommer und nun die Borkenkäferplage – die Schäden sind beunruhigend, das genaue Ausmaß wird teilweise erst in einigen Jahren absehbar sein. Mit meinem Ministerium habe ich in 2018 rasch reagiert und zusätzlich 25 Millionen Euro für Waldschäden über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) bereitgestellt.", sagt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner. Für die Waldeigentümer werde es auch steuerliche Erleichterungen geben. Den Bundeländern, die primär zuständig sind, stehe es zudem frei, nicht verausgabte Mittel aus der GAK frei umzuschichten und für ihre Wälder zu nutzen. "Gleichzeitig arbeiten wir an einem einheitlichen und kontinuierlichen Monitoringsystem, um bei zukünftigen Kalamitäten noch schneller und zielgenau reagieren zu können.“, so Klöckner.

NRW bisher verhalten

Der Waldbauernverband NRW e.V. fordert für die Beseitigung und das Unschädlichmachen der Käferbrut Unterstützung vom Land. „Seit letztem Jahr ist der NRW-Regierung die Problematik bekannt, doch bis jetzt ist bei den Waldbesitzern vor Ort keine Hilfe angekommen.“, heißt es in der Pressemitteilung des Verbandes. Noch sei es nicht zu spät, gefahrbringende Käferbäume aus dem Wald zu schaffen oder die Käferbrut vor Ort unschädlich zu machen und dadurch den Klimaretter Wald zu erhalten. „Doch es ist "kurz vor 12" und die Uhr tickt.“, so der Verband.

Baden Württemberg plant Förderung

Die Forstexperten vom Land Baden-Würrtemberg prognostizieren für das Jahr 2019 Schäden für die Waldbesitzer im Land in einer Größenordnung von rund 100 Millionen Euro. Mit einem intensiven und konsequenten Waldschutzmanagement sowie zusätzlichen Fördermöglichkeiten werden wir der drohenden Käferkatastrophe bestmöglich begegnen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL.

Zusätzlich zu den bewährten Fördertatbeständen müssten neue Maßnahmen kurzfristig eingeführt werden. So werde ab sofort das Hacken käferbruttauglicher Gipfelstücke und schwachen Stammholzes, insbesondere bei fehlender Vermarktbarkeit, durch das Land gefördert. „Wir rechnen in kommenden Jahren mit einem finanziellen Mehrbedarf in Höhe von rund zehn Millionen Euro jährlich, die im Doppelhaushalt 20/21 abgebildet werden müssen“, sagte Hauk. Dabei sollen keine Schäden ausgeglichen werden, sondern die Waldbesitzer ausschließlich bei Präventionsmaßnahmen und der Wiederbewaldung unterstützt werden.

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