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Waldschäden

Thüringen startet Landesförderung für Waldbesitzer

Waldbesitzer in Thüringen können ab Dienstag Zuschüsse von 50 und 100 % für die Beseitigung von Schadholz, Personalkosten und Aufforstung beantragen.

Lesezeit: 3 Minuten

Thüringen hat am Montag die neue Richtlinie zur Förderung privater und kommunaler Waldbesitzer veröffentlicht; Dienstag tritt sie in Kraft. Landwirtschaftsminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff stellt zur Beseitigung der Waldschäden weitere 4 Mio. Euro für 2020 bereit. Die bisherigen Fördermaßnahmen zur Bewältigung der Waldschäden würden zusätzlich mit deutlich erhöhten Mitteln von bis zu 12 Mio. Euro weitergeführt, heißt es. Damit könnten die Forste Kosten für Personal, Wiederbewaldung und Gefahrenabwehr abfedern, sagte er.

Die Beseitigung von Schadholz aus den Wäldern ist laut Hoff dringend notwendig, um die weitere Verbreitung des Borkenkäfers einzudämmen. „Mit dem neuen Förderprogramm unterstützen wir vorrangig die Waldbesitzer bei der Beseitigung von Schäden durch Sturm, Dürre oder Schädlinge. Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit einem hohen Anteil an Kleinprivatwald und waldbewirtschaftende Gemeinden können einen Zuschuss für Personalkosten beantragen, um wichtige Aufgaben zu bewältigen. Das betrifft etwa das Auffinden von Käferbäumen, koordinierte Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung und das Monitoring der Schäden im Wald.“

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Mit der neuen Förderrichtlinie können sich Waldbesitzern mit einer Waldfläche bis zu 20 ha in Thüringen die Pflanzung von klimaangepassten Laub- und Laubmischwäldern vollfinanzieren lassen. Die natürliche Waldverjüngung wird dabei stärker berücksichtigt.

Förderfähig ist auch die Instandsetzung von Waldwegen, die durch eine Beräumung der Schadflächen geschädigt sind.

Mit der Förderung können zudem Zuschüsse gezahlt werden, um kalamitätsbedingt abgestorbene Laub- und Nadelbäume, von denen keine Gefahren ausgehen, im Wald zu belassen. Diese sogenannten Habitatbäume dienen dem vorbeugenden Erosionsschutz und erhöhen die Biodiversität auf den geschädigten Waldflächen.

Mit der Richtlinie werden zudem unbürokratisch Maßnahmen zur Abwendung akuter Gefahrensituationen gefördert. Das betrifft Gefahren, die durch käfergeschädigte Bäume an öffentlich gewidmeten Verkehrswegen oder bebauten Grundstücken in Ortslagen entstehen. Hier kann mit einem vereinfachten Formular die Beräumung eines geschädigten Baums beim zuständigen Forstamt angemeldet werden. Die Anmeldung gilt automatisch als Genehmigung zum Beginn des Vorhabens. Ein formeller Antrag kann künftig nach den ausgeführten Arbeiten erfolgen.

Je nach Art des Vorhabens betragen die Zuschüsse in der neuen Landesrichtlinie zwischen 50 und 100 % der Kosten und werden teilweise als Festbetrag gewährt. Der Ausgleich von Vermögensschäden bei den privaten Waldbesitzern wird durch das Landesprogramm nicht abgedeckt.

Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Die Antragsformulare sind auf der Website von ThüringenForst eingestellt.

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