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Jagdverband

Umstrittene Neuregelung des Waffengesetzes beschlossen

Wenn der Bundesrat zustimmt, wird voraussichtlich Anfang 2020 das neue Waffengesetz in Kraft treten. Für den Jagdverband ist es ein Bürokratiemonster, dass legale Waffenbesitzer einschränkt.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundestag hat am Freitag eine umstrittene Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Damit sollen in erster Linie die Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie umgesetzt werden.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert die Neuregelung heftig. Die Änderungen gingen weit über die versprochene Eins-zu-eins-Umsetzung der Feuerwaffenrichtlinie hinaus - entgegen der Ankündigung von Bundesinnenminister Seehofer, sagte DJV-Vizepräsident Ralph Müller-Schallenberg. Sie führten in erster Linie zu mehr Bürokratie, nicht zu mehr Sicherheit.

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"Die Neuregelung ist ein Bürokratiemonster. Die Waffenbehörden werden künftig noch stärker mit dem Verwalten des legalen Waffenbesitzes beschäftigt sein, als sich um illegale Waffen zu kümmern. Das ist ein Bärendienst für die innere Sicherheit", sagte Müller-Schallenberg weiter.

Schalldämpfer und Nachtzielgeräte

Ausdrücklich begrüßte Müller-Schallenberg, dass künftig alle Jäger Schalldämpfer für ihre Gewehre erwerben können, um ihr Gehör zu schützen. Auch jagdrechtlich sei der Einsatz von Schalldämpfern inzwischen fast überall erlaubt. Die jagdrechtlichen Regelungen müssten unbedingt beachtet werden.

Kritisch sieht der oberste Jäger die vorbehaltlose Zulassung von Nachtzielgeräten, die Waidmänner künftig nutzen können. Nach wie vor seien die Geräte nach dem Bundesjagdgesetz verboten - anders als Schalldämpfer. Lediglich in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen gelten Ausnahmen. Generell gebe es hier noch erhebliche rechtliche Unsicherheiten und der Einsatz erfordere in der Jagdpraxis besondere Umsicht.

Waffenverbotszonen

Kritisch sieht der DJV die Ausweitung von Waffenverbotszonen. Denn damit würden oft die Falschen getroffen. Wie der DJV halten Experten der Polizei ein individuelles Waffenverbot für potentielle Gewalttäter für wirkungsvoller. Dazu betonte Marc Henrichmann (CDU) im Plenum des Bundestages, dass die Regelung für Jäger und Sportschützen auf Grund der überprüften Zuverlässigkeit Erleichterungen enthalte. Diese seien für die Länder auch bindend.

Henrichmann äußerte sich kritisch zur Nachtzieltechnik und wies auf den Wertungswiderspruch zum Magazinverbot hin. Denn dazu hatten Sicherheitsbehörden und Sachverständige in der öffentlichen Anhörung betont, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestünde.

Schießstände auf dem Prüfstand

Der DJV begrüßt eine Regelung zur Überprüfung von Schießstätten: Hierzu haben es die Länder künftig selbst in der Hand, die Zulassung von Sachverständigen zu ermöglichen. Damit wird eine jahrelange Blockade aufgelöst, die Schießstandbetreibern den sicheren Betrieb der Einrichtungen erschwert hatte.

Viele Neuregelungen betreffen in erster Linie Sportschützen, Händler und Hersteller. Geändert werden unter anderem die Bedürfnisprüfung bei Sportschützen, die Markierung wesentlicher Waffenteile und die Meldung an das Nationale Waffenregister. Größere Magazine werden verboten. Darüber hinaus werden alle Magazine erlaubnispflichtig, nicht nur diejenigen für halbautomatische Waffen oder solche mit größerer Kapazität. Dies sei nur ein Beispiel dafür, wie die EU-Richtlinie für sinnlose Verschärfungen missbraucht werde, betonte Müller-Schallenberg.

Die jetzt beschlossene Änderung muss noch den Bundesrat passieren und wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

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