Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Bundesrat

Umstrittene Waffengesetzänderung tritt in Kraft

Der Bundesrat hat dem neuen Waffengesetz zugestimmt. Verbände und Sicherheitsbehörden kritisieren die Bürokratie. Für Jäger gibt es unter anderem neue Regeln für Schalldämpfer und Nachtzieltechnik.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesrat hat am Freitag der umstrittenen Änderung des Waffengesetzes zugestimmt. Damit hat das Gesetz die letzte Hürde genommen und wird voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft treten.

Es ist vor allem umstritten, weil es einen erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht und weit über die Vorgaben der EU-Feuerwaffenrichtlinie hinausgeht. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert das Gesetz, obwohl weitere geplante Beschränkungen noch abgewendet werden konnten. Vertreter von Sicherheitsbehörden sehen große Schwierigkeiten in der Umsetzung, aber kaum einen Zugewinn für die öffentliche Sicherheit.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Für Jäger enthält das Gesetz unter anderem Regelungen zum Schalldämpfer und zur Nachtzieltechnik:

  • Jäger dürfen Schalldämpfer für Langwaffen künftig allein auf Jagdschein und ohne Voreintrag erwerben. Der Schalldämpfer muss dann bei der Waffenbehörde angemeldet werden. Es dürfen jedoch nur Schalldämpfer für Waffen für Zentralfeuermunition verwendet werden, nicht für Randfeuerpatronen.



  • Bei der Prüfung der Zuverlässigkeit wird auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz durchgeführt.



  • In besonders begründeten Fällen darf die Waffenbehörde das persönliche Erscheinen anordnen.



  • Neuregelung der Anzeigepflichten beim Erwerb und Überlassen von Waffen.



  • Der Kreis der erlaubnispflichtigen „wesentlichen Teile“ wird erweitert.
  • Magazine für mehr als 20 Schuss (Kurzwaffen) und mehr als zehn Schuss (Langwaffen) werden verboten.



  • Jäger dürfen künftig Nachtsichttechnik auch in Verbindung mit der Waffe nutzen. Die jagdrechtlichen Verbote hierzu bleiben aber bestehen. Ausnahmen hierzu gibt es bislang nur in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. Infrarotaufheller sind nach wie vor verboten.



  • Die Länder und Kommunen können verstärkt sogenannte „Waffenverbotszonen“ ausweisen. Für Jäger sind jedoch Ausnahmen vorgesehen.
top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.