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Unausgereift und praxisfern: Warum selbst Forstämter auf die Waldförderung verzichten

Das Förderprogramm des Bundes zum Waldumbau ist praktisch gar nicht umsetzbar, sagt das Forstamt Warstein und zählt fünf Ausschlusskriterien auf. Ein bemerkenswerter Klartext einer Behördenleiterin.

Lesezeit: 4 Minuten

Beim Bundesprogramm zum Waldumbau geht es darum, einen klimastabilen Zukunftswald zu fördern. Das findet auch das Forstamt der Stadt Warstein gut und hat sich die Bedingungen im Detail angeschaut. Dabei tauchten eklatante Haken auf, die den Forstausschuss letztlich dazu veranlassten, keinen Förderantrag zu stellen.

Forstamtsleiterin Lena Arens schilderte bei einem Termin mit den Ausschussmitgliedern im Arnsberger Wald offen, was die Knackpunkte sind. Die Lokalzeitung Patriot war dabei und fasst die Argumente zusammen.

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Problem 1: Habitatbäume

Ein erstes Kriterium des Förderprogramms für die kommenden zwei Jahre wäre die Anpflanzung von mindestens fünf Habitatsbäumen pro Hektar Wald. Hierbei handelt es sich um Bäume, die besonders wichtig für den Artenschutz sind, wo Vögel zum Beispiel ihre Horste einrichten, erklärte Arens.

Bei rund 5.000 ha Wald müsste das Warsteiner Forstamt also in den nächsten zwei Jahren 25.000 Habitatbäume pflanzen bzw. die bestehenden digitalisieren. Die Fachleute sind sich einig, dass das nicht mal eben umsetzbar ist. „Rechnet man mit zehn Minuten pro Baum, wäre ein Mitarbeiter alleine 500 Tage damit beschäftigt. Eine finanzielle und personelle Hausnummer“, so Arens laut Patriot. Und die neuen Habitatbäume dürften dabei nicht konzentriert, sondern müssten über die Fläche verteilt gepflanzt werden.

Problem 2: Neue Rückgassenabstände

Ein zweites Ablehnungkriterium sind die Abstände von neuen Rückegassen. Die müssen mindestens 30 m Abstand zueinander haben, bei verdichtungsempflindlichen Böden sogar mindestens 40 m, schreibt der Bund vor.

Im Warsteiner Wald sind die Gassen aber in einem Abstand von 20 m in Harvesterbeständen und bestenfalls 40 m in Endnutzungsbeständen angelegt, so Arens weiter. Würde man die Rückegassen in 30 Meter-Abständen neuanlegen, würde das zu etlichen Erstbefahrungen führen, was den Boden verdichten und damit schädigen würde. Und der Kran der Harvester ist auch nur elf Meter lang. Daher halten die Warsteiner diese Forderung für relativ undurchdacht. Sei der Boden einmal verdichtet, sei er immer verdichtet, zeigen sich die Forstleute fassungslos über die Förderbedingung aus Berlin.

Problem 3: Naturverjüngungen zerstören

Und weiter geht es mit dem Verbot, nicht-klimaresiliente Naturverjüngungen zu übernehmen. Junge Fichten z.B., die von alleine wieder wachsen, müssten Waldbauern zurückschneiden, wenn sie die Förderkriterien einhalten wollen. „Wir würden Fichte nicht pflanzen, aber wir halten es für sinnvoll, die Naturverjüngung zu übernehmen“, argumentiert dagegen das Forstamt. Das mindere nämlich den Aufwand der künstlichen Pflanzung. Zudem würden durch die Forderung des Bundes neue Freiflächen entstehen.

Problem 4: Entwässerungsgräben zurückbauen

Auf Platz vier der Gründe für eine Ablehnung ist die Forderung des Gesetzgebers, Entwässerungsgräben bei Förderantrag innerhalb von fünf Jahren zurückzubauen. Das begrüßt das Forstamt laut Patriot zwar, nur sei das innerhalb von fünf Jahren kaum umsetzbar: „Der Aufwand ist überhaupt nicht kalkulierbar, die Gräben müssten auch erst einmal alle gefunden werden.“ Der Kreis Soest führe aktuell eine Studie durch, um die Länge und Menge der Gräben zu eruieren, so die Amtsleiterin.

Problem 5: Schädlingsbekämpfung

Auch das mit der Förderung verbundene Verbot der Schädlingsbekämpfung ist aus Sicht des Amtes praxisfern. Pflanzenschutzmittel würden zwar heute schon kaum noch eingesetzt und wenn, dann nur bei Kalamitäten. Die Förderrichtlinie verbiete das allerdings auch bei Rüsselkäfern etc.. Das aber könne dann zu enormen Verlusten in den Kulturen führen.

Gleichzeitig würde der Bund die Waldkalkung verbieten, was in Warstein jährlich aber durchgeführt werde und auch Fortbestand haben soll.

Unter dem Strich sind das für die Forstleute dann doch zu viele Kriterien, die die ganze Fläche betreffen. Auch andere, größere Kommunen hätten bei diesem Programm bislang keine Fördergelder beantragt, berichtet Arens. Sie hofft, dass sich an den Voraussetzungen demnächst noch einiges ändert.

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