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Gerichtsurteil

Vegetarier-Ehepaar klagt erfolgreich gegen Treibjagden

Ein seit Jahrzehnten vegetarisch lebendes Ehepaar aus Rheinland-Pfalz hat vor dem Gericht in Koblenz erfolgreich gegen die Ausübung der Jagd auf ihren Grundstücken geklagt.

Lesezeit: 2 Minuten

Keine Jagd bei ethischen Bedenken der Landbesitzer: Vor dem Verwaltungsgericht (VG) Koblenz haben Eheleute für die jagdrechtliche Befriedung ihrer Grundstücke geklagt. Nachdem der Landkreis den Antrag zunächst abgelehnt hatte, gab das VG Koblenz den Eigentümern am Dienstag nun Recht. Die Kläger haben nun Anspruch darauf, dass ihre Grundstücke für jagdrechtlich befriedet erklärt werden.

Ablehnung als Gewissensentscheidung

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Innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks im Norden von Rheinland-Pfalz sind die Eheleute laut VG Eigentümer mehrerer Grundstücke. Seit fast 40 Jahren lebe das Ehepaar dort auf einem Bauernhof und ernähre sich ebenso lange vegetarisch. Sie könnten es aus Gewissensgründen nicht ertragen, wenn auf ihren Grundstücken „Tiere von Treibern und Hunden gehetzt und von Jägern getötet würden“, so das Ehepaar gegenüber dem Gericht.

Die Kläger hätten glaubhaft dargelegt, dass ihre Ablehnung der Jagd auf einer Gewissensentscheidung beruhe, heißt es in der Begründung des Gerichts. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes gibt es demnach keinen Grund, warum den Klägern dieses Recht verwehrt werden sollte. Denn eine Jagd sei in dem Jagdbezirk weiterhin möglich. Der Bezirk sei zudem nicht konkret von der Schweinepest betroffen und es drohten auch keine übermäßigen Wildschäden, wenn auf den Grundstücken der Vegetarier nicht mehr gejagt werden dürfe.

Gegen das Urteil können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

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