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Dalbert gibt Startsignal

Waldumbau: Sachsen-Anhalt hebt Förderung für Privatwaldbesitzer deutlich an

Sachsen-Anhalt stellt bis 2023 10,2 Mio. Euro an Fördermitteln für den Waldumbau bereit. Die Antragsrunde ist jetzt eröffnet. Am Mittwoch betrug der Fördertopf nur 2,5 Mio. Euro.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab sofort können Waldbesitzer in Sachsen-Anhalt neue Anträge auf finanzielle Unterstützung für Aufforstungen, Bodenschutzkalkung und Wegebau stellen. Das Land hat die finanzielle Förderung im Forstbereich überarbeitet und an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Am Mittwoch hieß es noch, es stünden 2,5 Mio. Euro bereit.

Die neue Richtlinie „Forst 2019“ ist am Donnerstag in Kraft getreten. Sie soll Waldbesitzende beim Waldumbau hin zu klimastabilen Wäldern unterstützen. Es stehen bis zum Jahr 2023 10,2 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

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„Unsere Wälder sind die ersten Opfer der Klimakrise. Stürme, Trockenheit, Waldbrände und Schädlinge setzen ihnen zu", erläuterte Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert die Ziele der Förderrichtlinie. Sie ist überzeugt, dass die Wälder in Zukunft anders aussehen, damit sie damit besser umgehen können. "Sie können sich zukünftig besser selbst regulieren und sind stabiler, wenn es trocken ist oder stürmt. Sollten die Fördertöpfe schneller ausgeschöpft sein, als geplant, bin ich sicher, dass die Landesregierung dafür eine Lösung finden wird. Jetzt braucht es nur noch Regen, damit junge Bäume angepflanzt werden können“, so Dalbert.

Die Erleichterungen in der Richtlinie Forst 2019 sind:

  • Höherwertigeres Saatgut muss im Rahmen der Ausschreibungen nicht mehr verpflichtend nachgefragt werden. Nutzung von eingeführtem Saatgut ist nach Prüfung möglich.

  • Bei Mischkulturen mit mindesten 30 % Laubholz wird die Baumart Weißtanne der Laubholzmischung gleichgestellt, Fördersatz: 70 %.

  • Die Mindestflächengröße bei der Bodenschutzkalkung wurde auf 50 ha gesenkt.

  • Wegebau: Hier sind Fördersätze bis zu 90 % möglich, wenn Strukturschwäche vorliegt (zum Beispiel in Gebieten mit hoher Waldbrandgefährdung).

Zusätzlich ist aufgrund der besonderen Schadsituation die Begrenzung der Höchstsätze für Leistungen der Aufforstung (zum Beispiel Pflanzmaterial und die Kulturpflege) bis Ende 2020 ausgesetzt worden. Dazu wurden die Ämter angewiesen, weil aufgrund der hohen Nachfrage die Preise für Pflanzen und Dienstleistungen gestiegen sind. Es soll zudem verhindert werden, dass Waldbesitzende kostengünstigere Aufforstungen mit ausschließlich Nadelhölzern ohne Förderung bevorzugen.

Die Antragsunterlagen sind unter www.elaisa.sachsen-anhalt.de eingestellt. Die Anträge können ab sofort beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden.

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