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Wolf: Ruf nach Schutzjagd

Das geänderte Bundesnaturschutzgesetz soll helfen, Weidetiere besser vor dem Wolf zu schützen. Jägern und Landwirten reicht das nicht. Sie fordern eine Bejagung wie in anderen Ländern.

Lesezeit: 12 Minuten

Der Wolf wandert weiter nach Westen: Risse gibt es jetzt auch in den Weidegebieten im Landkreis Friesland in Niedersachsen. Hier, wo Deichschafe zum Küstenschutz und weidende Milchkühe zum Alltag gehören, sind die Tierhalter alarmiert.

Mit Stand von April 2019 gab es in Deutschland 105 Rudel, 25 Paare und 13 sesshafte Einzeltiere in 13 Bundesländern – die meisten davon in Brandenburg, Sachsen und Niedersachsen. Nur das Saarland, Berlin und Hamburg sind noch wolfsfrei. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN), das die Zahlen zusammen mit der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ (DBBW) jährlich erhebt, ging im April 2019 von mindestens 300 erwachsenen Wölfen in Deutschland aus. Nimmt man im Schnitt acht bis zehn Tiere pro Rudel an und bezieht dabei man auch die Jungtiere mit ein, gibt es jetzt in Deutschland knapp 1.200 Wölfe.

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Halter von Schafen, Ziegen und Gatterwild, aber auch von Rindern oder Pferden sind die Hauptleidtragenden: Die Zahl der Übergriffe hat sich von knapp 300 auf über 600 in nur zwei Jahren verdoppelt. Im Jahr 2018 wurden 2.067 Nutztiere Opfer der Wölfe (neue Zahlen liegen nicht vor).

Das BfN erklärt, „dass die Anzahl an gerissenen Nutztieren vor allem von der Schutzwirkung der angewandten Herdenschutzmaßnahmen abhängt.“ Das sehen viele Bauern anders. „Die Zahl der Risse steigt in Niedersachsen kontinuierlich. Denn bislang konnte kein noch so hoher, angeblich wolfsicherer Zaun den Wolf von seiner Beute abhalten“, erklärt Jörn Ehlers, Landvolk-Vizepräsident. Und selbst die über 3000 € teuren Herdenschutzhunde halten die Raubtiere nicht immer ab, ergänzt das Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen, dem über 20 Schaf-, Rinder- und Pferdezuchtverbände sowie Bürgerinitiativen angehören.

Neues Naturschutzgesetz

Um den wachsenden Konflikt zwischen Weidetierhaltern und Wölfen einzudämmen, hat der Gesetzgeber das Bundesnaturschutzgesetz in einigen Punkten geändert (das Gesetz ist im März 2020 in Kraft getreten):

  • Neuerdings ist der Abschuss bereits zur Abwehr „ernster“ Schäden zulässig. Bislang sprach das Gesetz von „erheblichen“ Schäden. Es muss also keine Existenzgefährdung mehr vorliegen. Die Neuregelung soll auch Hobbytierhalter schützen.



  • Erlaubt ist der Abschuss auch dann, wenn unklar ist, welcher Wolf die Herdentiere angegriffen hat. Hören die Nutztierrisse nicht auf, können weitere Wölfe des Rudels getötet werden, bis die Risse aufhören. Das könnte sogar bedeuten, dass das ganze Rudel geschossen wird. Voraussetzung ist allerdings, dass es einen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu den Rissen gibt.



  • Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen ebenfalls geschossen werden können.



  • Die Länderbehörden müssen jeden Abschuss einzeln genehmigen. Zum Abschuss berechtigt ist grundsätzlich die Jägerschaft.



  • Ausdrücklich verboten wird das Füttern und Anlocken wildlebender Wölfe. Dies soll verhindern, dass Wölfe sich zu sehr an den Menschen gewöhnen. Laut Gesetzesbegründung würden in Europa und Nordamerika fast alle der Wolfsangriffe auf Menschen seit den 1950er Jahren auf Tiere zurückgehen, die sich an die Nähe des Menschen gewöhnt hatten.

Dem Gesetzgebungsverfahren war ein monatelanges Ringen um einzelne Passagen vorausgegangen. So hatte u.a. der NABU nach dem ersten Entwurf im Frühjahr 2019 eine Petition unter dem Namen „Hände weg vom Wolf“ gestartet, der sich am Ende rund 45000 Menschen anschlossen. Der NABU begrüßt, dass der Gesetzgeber am Ende viele Kritikpunkte des Verbandes berücksichtigt hätte. So zum Beispiel, dass der Einsatz und die Prüfung von zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen explizit im Gesetzestext gefordert werden, bevor aufgrund ernster wirtschaftlicher Schäden der Abschuss eines Wolfes beantragt werden kann.

Wenig Hoffnung auf Lösung

Die Betroffenen sind weniger euphorisch: „Die Novelle bringt überhaupt nichts. Nach wie vor ist Voraussetzung für einen Abschussantrag, dass der Wolf eine Herdenschutzmaßnahme überwunden hat“, kommentiert Reinhard Jung, Geschäftsführer beim Bauernbund Brandenburg.

Die Herdenschutzstandards in den Wolfsverordnungen der Länder seien so hoch geschraubt, dass sie von 99% der Mutterkuhhalter nicht erfüllt werden könnten. „Ganz abgesehen davon, dass sie ohnehin nichts nützen, wenn ein nennenswerter Teil der Betriebe sie realisieren würde. Der Wolf ist schlauer als die Naturschutz-Theoretiker“, lautet sein Fazit.

Auch der Jagdexperte und Diplom-Biologe, Prof. Hans-Dieter Pfannenstiel aus Stahnsdorf (Brandenburg), befürchtet, dass sich für Weidetierhalter kaum etwas ändert. „Das wird erst dann der Fall sein, wenn der Wolf von Anhang IV der FFH-Richtlinie in Anhang V kommt, als jagdbar ins Bundesjagdgesetz aufgenommen und dann planmäßig bejagt wird“, sagt er.

Etwas mehr Rechtssicherheit gibt es seiner Meinung für Jäger. „Wenn sie bisher bei einem zum Abschuss freigegebenen Wolf das falsche Tier erlegt haben, wäre das eine Straftat gewesen“, schildert er die aktuelle Rechtslage. Der Fehler wäre per DNA-Analyse nachzuweisen. Jetzt muss nicht unbedingt ein bestimmter Wolf erlegt werden, wenn die Behörden zur Abwehr „ernster Schäden“ den Abschuss freigeben. Beim Begriff „ernste Schäden“ sieht er viel Interpretationsspielraum. „Es bleibt abzuwarten, ob Naturschutzbehörden, die bisher bei der Genehmigung von Wolfsabschüssen extrem zurückhaltend waren, nach der Gesetzesänderung anders reagieren“, erklärt er.

Aktives Handeln gefordert

Der Deutsche Jagdverband (DJV) sieht in der Novellierung lediglich einen ersten Schritt in die richtige Richtung im Sinne von Deichschutz und Schutz von Nutztieren. Angesichts des schnell und dynamisch anwachsenden Bestandes von Wölfen in Deutschland ist laut DJV ein umfassendes Handlungskonzept nötig. Der DJV fordert beispielsweise Wolfausschlussareale: Danach sollten Wölfe auf Deichen oder in Stadtnähe nicht geduldet sein.

Auch dem „Aktionsbündnis Forum Natur“ (AfN) gehen die Vorschläge nicht weit genug. Dem im Herbst 2004 gegründeten Bündnis gehören neun Jagd-, Bauern, Fischer- und Reiterverbände an – u.a. der Deutsche Bauernverband. Sie fordern in einer 40-seitigen Handlungsempfehlung anstelle des passiven Herdenschutzes mit Zäunen ein aktives Wolfsmanagement. Gesetze und Verordnungen wie das Bundesnaturschutzgesetz zielten darauf ab, den Wolf zu „schützen“. „Die Erfahrungen von Wolfsländern wie Frankreich oder Schweden zeigen aber, dass ein rein passiver Herdenschutz auf Dauer seine Wirkung verliert“, sagt das AfN.

Jetzt gehe es um die spannende Frage: Was ist zu tun, wenn der Wolfsbestand in Deutschland einen günstigen Erhaltungszustand erreicht hat? Dann sind aktive Managementmaßnahmen möglich. Darunter versteht das Bündnis u.a. eine Schutzjagd.

Unter Experten aus verschiedenen Lagern existiert schon länger ein Streit darüber, wann der Wolf seinen Schutzstatus verliert. Nach dem International Union for Conservation of Nature (IUCN) gelten 1000 erwachsene Tiere als Minimum für eine isolierte Population in einem günstigen Erhaltungszustand. Davon wäre Deutschland bei heute etwa 300 erwachsenen Tieren noch weit entfernt. Im Vergleich dazu gilt allerdings in Schweden, das eine rund 25% größere Landesfläche als Deutschland hat, eine Populationsobergrenze von 300 Tieren.

Nach Meinung des AfN ist die Populationsgröße auch nicht auf Deutschland zu beschränken, da es hier keine isolierte Population gibt. Denn die Wölfe im Nord-Osten Deutschlands gehören der baltisch-osteuropäischen Population an, zu der über 8000 Tiere zählen. Die in Bayern und Baden-Württemberg eingewanderten Tiere lassen sich genetisch der abruzzo-alpinen Population zuordnen. „Auch steht die Zahl der 1000 erwachsenen Tiere nicht in der FFH-Richtlinie. Sie wurde einst für Huftiere hergeleitet und trifft nicht auf den Wolf zu“, ergänzt Pfannenstiel.

Laut AfN müsste jetzt das deutsche Jagd- und Naturschutzrecht geändert werden. Damit könnten die Bundesländer je nach Verbreitung des Wolfs einen Akzeptanzbestand festlegen und die Jagd darauf ausrichten. Das wären im Moment die Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie in absehbarer Zeit auch Mecklenburg-Vorpommern. Das AfN mahnt, dabei alle gesellschaftlichen Akteure mit einzubeziehen.

Akzeptanzbestand als Basis

Übersteigt die Zahl der Wölfe den definierten Akzeptanzbestand, könnten Behörden eine bestimmte Anzahl von Wölfen zum Abschuss freigeben. Das ist laut EU-Recht zulässig und wird z.B. in Frankreich praktiziert. In Schweden dagegen gibt es eine „Schutzjagd“: Sie wird vom jeweiligen Landkreis angeordnet, wenn dieser bei den Weidetierhaltern unzumutbare Schäden durch den Wolf feststellt.

Ausschlussgebiete nötig

Dazu käme der heute schon mögliche Abschuss verhaltensauffälliger Wölfe. Er soll helfen, die Wölfe daran zu hindern, Erfahrungen im Erbeuten von Nutztieren an andere Rudeltiere und Welpen weiterzugeben.

Zudem regt das AfN an, drei Kategorien einzuführen:

  • Wolfsschutzareale mit geringer Besiedlungsdichte wie große Waldgebiete oder Truppenübungsplätze, in denen sich der Wolf ungehindert ausbreiten kann.



  • Wolfmanagementareale, in denen der Wolf bis zu einer bestimmten Akzeptanzgrenze geduldet wird.



  • Wolfsausschlussareale, in denen der Wolf aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht geduldet werden kann, wie Siedlungsgebiete, aber auch Regionen mit intensiver Weidetierhaltung wie Deiche, Almen oder Grünlandregionen, wo ein Schutz nicht oder kaum möglich ist.

Herdenschutzmaßnahmen sind laut AfN weiterhin nötig. Allerdings sehen die Verbände diese nur als Mindeststandards, um einen Anspruch auf Schadensübernahme zu haben. Denn angesichts von Tieren, die 1,20 m regelmäßig überspringen oder untergraben, sei klar, dass es wolfssichere Zäune nicht gäbe. Zum schnelleren Schadensausgleich und damit zur Steigerung der Akzeptanz regt das Bündnis auch an, die Beweislast umzukehren: Danach müssten nicht mehr die Weidetierhalter nachweisen, dass es sich um einen Wolfsriss handelt, sondern die Behörden, dass ein Wolf als Verursacher ausgeschlossen wird.

Umstrittene Jagd

Seit Jahren ist die Jagd auf Wölfe umstritten. Naturschutzverbände lehnen es kategorisch ab. „Eine Vergrämung sowie eine allgemeine Bejagung von Wölfen sind keine geeigneten Maßnahmen, um das Auftreten von Nutztierschäden zu reduzieren“, stellt auch das BfN in seiner neuen „Handlungsempfehlung zum Herdenschutz“ klar.

Dem widersprechen zahlreiche Experten aus dem In- und Ausland, wie auf einer europäischen Wolfstagung im April 2019 deutlich wurde. Diese hatte u.a. die Gesellschaft für Wildtier- und Jagdforschung (GWJF) in Halberstadt ausgerichtet. „Die Referenten äußerten ihr Unverständnis darüber, dass sich in dem dichtbesiedelten Deutschland die weltweit größte Wolfsdichte entwickeln konnte“, berichtet GWJF-Vertreter Dietmar Villwock vom Jagdverband Parchim. Der Bestand sei nirgends gefährdet, es bestehe kein Grund, den Wolf in Deutschland „fanatisch heilig zu sprechen.“

Zäune fördern Kreativität

In Ländern wie Frankreich, Schweden, Slowakei oder Kroatien sei die Wolfsjagd gesellschaftlicher Konsens. Zäune wie in Deutschland würden nur die Kreativität der Raubtiere herausfordern. „In Schweden haben wir die Lizenzjagd, die Schutzjagd und die Möglichkeit, dass Tierhalter Wölfe schießen, die sich nicht verscheuchen lassen“, berichtet Dr. Michael Schneider, Sachverständiger für Raubtierfragen.

Damit steigt der Druck auf die deutsche Politik. Nach Ansicht des Forums Natur Brandenburg könnte es beim weiteren Wachstum ohne Kapazitätsgrenze schon 2022 rund 3000 Wölfe in Deutschland geben, in zehn Jahren wären es 25000. Noch ignoriert das der Gesetzgeber: Die FDP-Bundestagsfraktion hatte in einem eigenen Vorschlag Ende 2019 die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht gefordert – der Antrag wurde abgelehnt.

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Herdenschutz: Wo es aktuell noch Probleme gibt

Zu den Herdenschutzmaßnahmen gehört schon länger die Empfehlung von fünf stromführenden Litzen, bei denen die untere maximal 20 cm über dem Boden angebracht werden soll. „Meine 800 Muttertiere und 1200 Lämmer laufen alle auf dem Deich, um ihn mit ihren Tritten zu festigen. Wir sehen uns nicht in der Lage, den Wolfschutzzaun dort aufzustellen“, sagt dazu Klaus Steenblock, Deichschäfer aus Varel (Niedersachsen) in einem Interview im „Jeverschen Wochenblatt“ im Februar 2020.

Es sei arbeitstechnisch nicht zu schaffen, den 36 km langen Stromzaun instandzuhalten. „Alle drei Wochen müsste ich ihn freimähen, da sonst der Strom durch das Gras abgeleitet würde“, unterstreicht der Schäfer. Darüber, wie zeitlicher Aufwand und Kosten zur Pflege vieler Zaunkilometer ohne Mehrerlös für Schäfer und andere Weidetierhalter zu schaffen sind, machen die Naturschutzverbände keine Angaben.

Verzögerte Entschädigung

Zu dem Arbeitsaufwand kommen auch erhebliche bürokratische Hürden bei der Entschädigung oder der Förderung von Schutzmaßnahmen. So waren im September 2019 nach Angaben des Niedersächsischen Umweltministeriums von den im Laufe des Jahres eingegangenen 508 Anträgen nur 86 Anträge fertig bearbeitet, 175 waren im Bearbeitungsprozess, 247 noch offen. Für viele Tierhalter kommen die Zusagen zu spät, weil sie ihre Herden nicht rechtzeitig schützen können und der Wolf in der Wartezeit bis zur Förderzusage für Zaunmaterial bereits zugeschlagen hat.

Um erhebliche wirtschaftliche Schäden einzudämmen, können die Bundesländer bei begründetem Verdacht einzelne Tiere töten lassen. Das haben Schleswig-Holstein und Niedersachsen im Jahr 2018 angeordnet. In beiden Fällen hatten die betroffenen Wölfe wiederholt Herdenschutzzäune überwunden und eine große Zahl von Tieren gerissen – das Rodewalder Rudel bei Nienburg bis 2018 allein rund 40 eingezäunte Rinder, Ponys, Ziegen sowie auch ein Alpaka.

Doch die Jagd war erfolglos. Der Problemwolf „GW924m“ aus Schleswig-Holstein ist nur per Zufall Ende 2019 tot in Niedersachsen gefunden worden. Wahrscheinlich hat ihn ein Auto angefahren. Der Leitwolf aus dem Rodewalder Rudel bei Nienburg „GW717m“ dagegen lebt noch. Die bislang erfolglose Jagd hat nach Auskunft der Niedersächsischen Landesregierung nach 14 Monaten schon über 80.000 € gekostet und könnte sich auf 150.000 € summieren.

Dazu kommt, dass wildlebende Beutetiere wie Rot- und Damwild in Wolfsgebieten große Rudel bilden und sich die Wildschäden erhöhen. Nach Erfahrung des Vereins Sicherheit und Artenschutz e.V. aus Sachsen wandert z.B. das Rotwild in Regionen ab, in denen es diese Art bislang nicht gab.

Zudem gibt es erste Fälle, in denen Jagdhunde Wölfen zum Opfer fallen. Die Jagd selbst, aber auch die Verpachtung von Jagdrevieren werde dadurch erschwert, berichtet u.a. der Deutsche Jagdverband.

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