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Zahl der Jagdunfälle erreicht Tiefstand

Laut einer aktuellen DJV-Statistik gab es 2021 keine tödlichen Unfälle mit Waffen. Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls liegt bei 0,0003 %. Unsere Sicherheitsbestimmungen sind vergleichsweise hoch.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Zahl der Unfälle mit Jagdwaffen ist auf einem Tiefstand. Im Jahr 2021 gab es keinen tödlichen Unfall durch Jagdwaffen. Innerhalb von drei Jahren hat es einen tödlichen Jagdunfall mit Schusswaffen in Deutschland gegeben. Bezogen auf 403.420 Jagdscheininhaber entspricht dies einer Wahrscheinlichkeit von 0,0003 %, als Jäger durch eine Schusswaffe getötet zu werden. Führerscheininhaber haben hingegen ein 13-mal höheres Risiko im Straßenverkehr zu sterben. Diese Zahlen hat der Deutsche Jagdverband (DJV) veröffentlicht.

Der Verband hat hierfür die Statistik der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung, das Archiv der Nachrichtenagentur dpa und Daten der Gothaer Versicherung ausgewertet. „Jeder Unfall ist einer zu viel. Wir tun alles, um die Jagd noch sicherer zu machen“, sagte DJV-Präsidiumsmitglied Josef Schneider. Bereits bei der Jägerausbildung in Deutschland werde größter Wert auf die Sicherheit im Umgang mit Waffen gelegt.

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Für die Jagd gibt es strenge Sicherheitsregeln, um eine Gefährdung von Menschen und Nutztieren zu verhindern. So muss jeder Jäger auf den sogenannten Kugelfang achten: Die Kugel darf nur in Richtung Boden fliegen, darum beispielsweise der Schuss vom Hochsitz. Der Boden "fängt" die Kugel, wenn sie den Wildkörper verlässt. Es ist verboten, eine Hintergrundgefährdung in Kauf zu nehmen, etwa Tiere auf einer Hügelkuppe zu beschießen, weil nicht klar ist, wohin die Kugel fliegt.

Jagdscheininhaber werden streng kontrolliert. Anders als der Führerschein für Kraftfahrzeuge wird der Jagdschein nicht auf Lebenszeit ausgestellt. Spätestens nach drei Jahren muss er neu beantragt werden. Nur wer die aufwändige staatliche Jägerprüfung besteht, kann überhaupt einen Jagdschein lösen. Hierfür muss ein tadelloses polizeiliches Führungszeugnis vorliegen und die Behörden prüfen die Zuverlässigkeit. Dazu gehört auch eine Abfrage beim Verfassungsschutz. Selbst Verstöße gegen das Steuer- oder Verkehrsrecht können dazu führen, dass ein Jäger seine Zuverlässigkeit verliert und die Waffen abgeben muss oder der Antrag auf Verlängerung abgelehnt wird.

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