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Kompromiss bei der Haltungskennzeichnung?

Lesezeit: 1 Minuten

In Deutschland ist die Frage nach der Umsetzung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für tierische Produkte weiterhin offen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) will vor der Sommerpause einen Gesetzesentwurf vorlegen. Aus Regierungskreisen heißt es, dass die Kennzeichnung nach dem Eier-Modell vom Tisch sei. Das BMEL nähert sich offenbar doch den Empfehlungen der Borchert-Kommission an. Weitere Details dazu auf Seite 12 in diesem Heft.

Währenddessen hat Österreich Nägel mit Köpfen gemacht und eine verpflichtende Kennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier beschlossen. Sie soll ab 2023 für verarbeitete Produkte und für Speisen in öffentlichen Kantinen gelten.

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Die zukünftige Kennzeichnungspflicht gilt für die sogenannten Primärzutaten, die mindestens 50% des Produktes ausmachen. Oder es handelt sich um jene Bestandteile, die Konsumenten üblicherweise mit der Bezeichnung des Lebensmittels bzw. der Speise verbinden. Bei Fleisch muss in der Regel gekennzeichnet werden, wo das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde.

Künftig muss die Herkunft in Österreich auf der Verpackung von verarbeiteten, verpackten Lebensmitteln angegeben werden. Von der öffentlichen Hand beauftragte Kantinen müssen die Herkunft per Aushang oder in der Speisekarte ausweisen.

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