Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Kurzfristig Beschäftigte

Lesezeit: 1 Minuten

Wer als Arbeitgeber ab dem 1.1. kurzfristig Beschäftigte anmeldet, erhält von der Minijobzentrale jetzt automatisch Auskunft, ob diese im laufenden Kalenderjahr schon anderweitig kurzfristig beschäftigt waren. So wird früh klar, ob die Zeitgrenzen einhaltbar sind. Ab dem 1.1. müssen Arbeitgeber auch angeben, wie kurzfristig Beschäftigte krankenversichert sind, z.B. per Familienversicherung oder bei Saisonkräften über die Versicherung in der Heimat bzw. private Erntehelferversicherung.

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.