Wenn eine Betriebsteilung steuerlich platzt, geht es u.U. um viel Geld. Das zeigt ein Praxisbeispiel: Der Ehemann bewirtschaftet 40 ha LF und produziert jährlich rund 2 500 Mastschweine aus zugekauften schweren Ferkeln. Auf der Hofstelle hat er einen weiteren Maststall mit 700 Plätzen errichtet. Diesen verpachtet er an seine Ehefrau, die ihrerseits 20 ha LF zugepachtet hat.
Zusammen produzieren die beiden Ehegatten jährlich etwa 4 350 Mastschweine. Kippt die Betriebsteilung bei einer Steuerprüfung, würde die gesamte Mast nachträglich gewerblich. Dies hätte – ohne Berücksichtigung einer möglicherweise falschen Rechnungsstellung – eine Umsatzsteuerzahllast von ca. 6 € je Mastschwein zur Folge. Das wären immerhin 26 100 € pro Jahr, bei einem Prüfungszeitraum von 3 Jahren sogar 70 300 € – und damit der steuerliche Super-Gau.
Zwar würde die fällige Umsatzsteuer – im zweiten Schritt – als Betriebsausgabe den Gewinn aus der gewerblichen Tierhaltung und damit die Belastung an Einkommensteuer mindern. Unter dem Strich verbliebe jedoch ein dicker Steuernachteil von 40 000 bis 50 000 €. Außerdem würden dem Betrieb höhere Grundsteuern drohen, weil die Stallgebäude als Grundvermögen des Gewerbebetriebes umbewertet werden müssten.
Doch so leicht wird der Fiskus die 50 000 € Umsatzsteuer nicht bekommen, sofern die Ehegatten ihre Betriebsteilung zumindest aus umsatzsteuerlicher Sicht „wasserdicht“ gemacht haben.