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Schöner wohnen im Alter

Lesezeit: 5 Minuten

Traumhaus oder Wohlfühlwohnung? Mit der Hofübergabe stellt sich die Frage, wie und wo die Altenteiler in der Rente wohnen wollen. Südplus gibt Tipps für die Planung.


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In Bayern sind sie als Austragshaus bekannt, im Schwarzwald als Leibgedinge. Die Rede ist von Altenteilerhäusern, die Altbauern nach der Hofübergabe als Wohnraum dienen. Lebt bereits eine junge Generation auf dem Hof, stellt sich die Frage, wie der Wohnraum in der Rente angepasst werden kann. Lassen sich zwei Wohnungen im Betriebsleiterhaus einrichten? Ist ein Neubau sinnvoll?


Egal wie sich die Familie entscheidet: Die Lebensqualität aller Generationen sollte im Fokus stehen und die Wohnbaukosten finanziell zumutbar sein. Noch zentraler ist, dass die Freude am Zusammenleben bleibt. Es ist wichtig, die Balance aus Gemeinschaft und Privatsphäre zu finden. Kompromisslösungen und enges „Aufeinanderleben“ bringen oftmals Zündstoff mit sich. Fehlt Privatsphäre, leidet die Stimmung und nicht zuletzt auch die Arbeit auf dem Hof.


Das ist rechtlich zu beachten:

Mit dem Entschluss zum Um- oder Neubau sind die rechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) einzuhalten. Üblicherweise ist es nur zulässig, innerorts zu bauen. Das landwirtschaftliche Bauen ist jedoch privilegiert, sodass zur betrieblichen Entwicklung im Außenbereich gebaut werden darf. Dies gilt für Vollerwerbs- oder Nebenerwerbsbetriebe der Land- und Forstwirtschaft oder des Gartenbaus. Ob die Privilegierungsvoraussetzungen eines Betriebs, wie positive Wirtschaftsergebnisse und die Qualifizierung des Betriebsleiters, erfüllt sind, prüft das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.


Wo bauen?

Die Schonung der Flächen im Außenbereich hat oberste Priorität und die Erschließung des Geländes mit Straßen und Wegen, Strom- und Telefonanschluss sowie Wasserver- und entsorgung muss gesichert sein. Auch die Zuordnung des Altenteilerhauses zum Betrieb gilt es zu beachten, wobei diese gesetzlich nicht festgelegt ist. „Bei schwierigen Standortsituationen gibt es seitens der Genehmigungsbehörden Spielräume“, weiß Manfred Pusch vom Staatsministerium in München. Das gilt auch für die Größe, für die es keine offizielle Grenze gibt. In dicht besiedelten Regionen werde bei der Größe von Neubauten aber genauer hingeschaut als in ländlichen Gebieten. Als Faustzahl gelten für Zwei-Personenhaushalte ca. 100 bis 130 m2.


So wird gefördert:

Das Land Baden-Württemberg fördert mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Altenteilerhäuser, die im Innenbereich der Dörfer gebaut werden. „Der Fördersatz liegt bei 30 % der förderfähigen Kosten. Bei Modernisierung und Neubau ist der maximale Zuschuss 20000 €. Entsteht eine Wohnung durch Umnutzung eines ehemaligen Wirtschaftsgebäudes, gibt es bis zu 50000 € Zuschuss“, zeigt Dr. Ulrich Arzberger vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart auf.


Auf Bundes- und Landesebene gibt es weitere Mittel für den Umbau bestehender Wohnungen und Häuser. So fördert Bayern Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung. Baden-Württemberg unterstützt mit dem Landeswohnraumföderungsprogramm den behindertengerechten Umbau und die Modernisierung von Wohnraum. Fördermöglichkeiten bestehen auch durch die KfW und die Pflegekasse.


An morgen denken.

Da heute 50-Jährige auf viele weitere Lebensjahre hoffen dürfen, sollten Bauwillige auf Barrierefreiheit achten, die lange Unabhängigkeit im Eigenheim garantiert. Leider sind die wenigsten Höfe hierfür optimal geplant und machen einen Umbau notwendig. In vielen Fällen sind es die Altenteiler, die im oberen Stockwerk wohnen und im Alter mit Gehhilfen oder Rollstuhl nur eingeschränkt am Hofleben teilnehmen können. Bei der Anordnung der Wohnung sollte darauf geachtet werden. „Es sollte möglich sein, den Alltag auf einem Geschoss, am besten im Erdgeschoss, zu verbringen“, sagt der Experte für altersgerechtes Wohnen, Felix Bohn. Wenn Stockwerke überwunden werden müssen, helfen beidseitige Handläufe, rutschsichere Stufen oder ein Treppenlift.


Das altersgerechte Wohnkonzept beinhaltet außerdem Barrierefreiheit durch verbreiterte Türen, den Verzicht auf Schwellen und Rampen für kleinere Höhenunterschiede. Für den Blick nach draußen sind Fenster mit tief liegendem Sims oder bodentiefe Modelle von Vorteil. „Schalter, Steckdosen, Fenstergriffe und andere Bedienungselemente sollten auf maximal 1,10 m Höhe platziert werden“, sagt Bohn.


Helle Lampen:

Mit dem Alter verlieren die Augen an Sehkraft. Helle und richtig platzierte Beleuchtung hilft. Weiße Raumdecken sind Holzdecken, die viel Licht schlucken, vorzuziehen.


Ist der barrierefreie Umbau und das Schaffen getrennter Wohnungen nicht möglich, wird ein Neubau notwendig. Dabei sollten Haus und Garten nicht zu groß geplant werden, um den Aufwand für den Haushalt in Grenzen zu halten. Offene Grundrisslösungen können interessant sein. „Kurze Wege im Haus sind ebenso wichtig wie die Erreichbarkeit aller Räume“, gibt Thomas Völkl, Architekt bei der BBV Landsiedlung zu bedenken. Wer weitsichtig plant, hält sich Möglichkeiten für betreutes Wohnen offen, indem ein Gästezimmer für Pflegepersonal eingeplant wird.


Das Badkonzept für die Generation 60plus ist von Bedeutung für die lange Selbstbestimmung älterer Menschen, weiß Felix Bohn. Er empfiehlt einen großzügigen Grundriss, einen guten Zugang zum WC und eine bodenebene und große Dusche.


Die Gestaltung einer altersgerechten Küche fängt mit der Anordnung der Küchenelemente an. Diese müssen nach den Arbeitsabläufen ausgerichtet sein: Spüle, Arbeitsfläche, Herd. So lässt sich auch mit eingeschränkter Hand ein Topf mit Wasser über die Arbeitsplatte auf den Herd ziehen.


Auch zu bedenken: Die Zugangswege zum Haus sollten eben und flach sein.


Dr. Friederike Stahmann

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