Wie viele der rund 4 Mio. in Deutschland lebenden Muslime streng darauf achten, dass sie „halal“ essen, ist nicht bekannt. Doch der Umsatz mit Lebensmitteln, die als „halal“ zertifiziert sind, wird jährlich auf rund 5 Mrd. € beziffert. Auch bei Branchen-Riesen wie Nestlé tragen „halal-Produkte“ nicht unerheblich zum Umsatz bei.
Als „halal“ bezeichnen Muslime Speisen, die gemäß Koran „erlaubt“ sind – im Gegensatz zu Speisen, die „haram“, also verboten sind. Verboten sind alle Teile des Schweins (inkl. Gelatine) sowie der Verzehr von Blut und Aas.
Deshalb verzehren viele Gläubige nur Fleisch von lebend geschächteten Tieren. Bei der rituellen Schlachtung werden die Tiere mit einem einzigen Schnitt quer durch die Halsunterseite getötet, damit sie möglichst vollständig ausbluten. Diese Art der Schlachtung ist in Deutschland verboten, es sei denn, es wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Erlaubt ist hingegen das Schächten mit Kurzzeitbetäubung. Ob dieses Fleisch jedoch als halal gilt, ist unter den verschiedenen muslimischen Glaubensrichtungen umstritten.