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Wer darf Pate werden?

Lesezeit: 1 Minuten

Die katholische Kirche hält sich an den Codex Iuris Canonici (CIC). Dieser gibt unter anderem Folgendes vor:


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  • Zumeist entscheiden die Eltern, wer Taufpate werden soll – sie selbst kommen nicht infrage. Von maximal zwei benannten Personen sollte eine weiblich und eine männlich sein.
  • Eine Patin/ein Pate ist mindestens 16 Jahre alt, katholisch und gefirmt. Sie/er hat das Sakrament der Eucharistie empfangen und führt ein dem Glauben entsprechendes Leben.
  • Getaufte aus einer anderen christlichen Gemeinschaft können „Taufzeugen“ werden. Ihnen muss dann je ein katholischer Pate zur Seite stehen.
  • Das Amt gilt lebenslang.


In der evangelischen Kirche gelten einige Regeln deutschlandweit, andere weichen in den Landeskirchen ab. Das trifft fast überall zu:


  • Pate darf werden, wer 14 Jahre alt, Teil der evangelischen Kirche, getauft und konfirmiert ist.
  • Auch getaufte Christinnen und Christen, deren Kirchen Teil der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) sind, dürfen das Amt übernehmen. Oft muss dann einer der Paten evangelisch sein.
  • Formal endet das Patenamt nach der Konfirmation.
  • Formal endet das Patenamt nach der Konfirmation.


Entgegen der landläufigen Meinung gibt es keine gesetzliche Regelung, nach der Taufpaten zu Vormündern werden, wenn den Eltern etwas zustößt.

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