Die katholische Kirche hält sich an den Codex Iuris Canonici (CIC). Dieser gibt unter anderem Folgendes vor:
Zumeist entscheiden die Eltern, wer Taufpate werden soll – sie selbst kommen nicht infrage. Von maximal zwei benannten Personen sollte eine weiblich und eine männlich sein.
Eine Patin/ein Pate ist mindestens 16 Jahre alt, katholisch und gefirmt. Sie/er hat das Sakrament der Eucharistie empfangen und führt ein dem Glauben entsprechendes Leben.
Getaufte aus einer anderen christlichen Gemeinschaft können „Taufzeugen“ werden. Ihnen muss dann je ein katholischer Pate zur Seite stehen.
Das Amt gilt lebenslang.
In der evangelischen Kirche gelten einige Regeln deutschlandweit, andere weichen in den Landeskirchen ab. Das trifft fast überall zu:
Pate darf werden, wer 14 Jahre alt, Teil der evangelischen Kirche, getauft und konfirmiert ist.
Auch getaufte Christinnen und Christen, deren Kirchen Teil der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) sind, dürfen das Amt übernehmen. Oft muss dann einer der Paten evangelisch sein.
Formal endet das Patenamt nach der Konfirmation.
Formal endet das Patenamt nach der Konfirmation.
Entgegen der landläufigen Meinung gibt es keine gesetzliche Regelung, nach der Taufpaten zu Vormündern werden, wenn den Eltern etwas zustößt.
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Die katholische Kirche hält sich an den Codex Iuris Canonici (CIC). Dieser gibt unter anderem Folgendes vor:
Zumeist entscheiden die Eltern, wer Taufpate werden soll – sie selbst kommen nicht infrage. Von maximal zwei benannten Personen sollte eine weiblich und eine männlich sein.
Eine Patin/ein Pate ist mindestens 16 Jahre alt, katholisch und gefirmt. Sie/er hat das Sakrament der Eucharistie empfangen und führt ein dem Glauben entsprechendes Leben.
Getaufte aus einer anderen christlichen Gemeinschaft können „Taufzeugen“ werden. Ihnen muss dann je ein katholischer Pate zur Seite stehen.
Das Amt gilt lebenslang.
In der evangelischen Kirche gelten einige Regeln deutschlandweit, andere weichen in den Landeskirchen ab. Das trifft fast überall zu:
Pate darf werden, wer 14 Jahre alt, Teil der evangelischen Kirche, getauft und konfirmiert ist.
Auch getaufte Christinnen und Christen, deren Kirchen Teil der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) sind, dürfen das Amt übernehmen. Oft muss dann einer der Paten evangelisch sein.
Formal endet das Patenamt nach der Konfirmation.
Formal endet das Patenamt nach der Konfirmation.
Entgegen der landläufigen Meinung gibt es keine gesetzliche Regelung, nach der Taufpaten zu Vormündern werden, wenn den Eltern etwas zustößt.