- Finanzielle Hilfe, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Zuschüsse zu Hilfsmitteln: Ist der Pflegegrad eines Angehörigen durch den medizinisch-diagnostischen Dienst (MDK) festgestellt, unterstützt die Pflegekasse die Angehörigen. Termine mit dem MDK laufen über die Krankenkasse.
- Im Rahmen des Programms „Mit uns im Gleichgewicht“ kann sich jeder SVLFG-Versicherte an die Krisenhotline wenden (siehe Interview). Auch Einzelfallcoaching und Vor-Ort-Seminare stehen zur Verfügung.Infos: 0561 78510512 oder www.svlfg.de/gleichgewicht
- Fachgesellschaften, Eltern- und Selbsthilfeverbände gibt es für fast jede Erkrankung. Sie bieten Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch und Seminare. Zum Beispiel Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V., www.bvkm.de
- Auch die Kirchen bieten Unterstützung, z.B. unter www.caritas.de Familien von Suchtkranken finden Hilfe beim Blauen Kreuz in der Evangelischen Kirche Bundesverband e.V., www.bke-suchtselbsthilfe.de
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