Wie die Berechnung der Belastungsgrenze konkret funktioniert, zeigen zwei Beispiele (mit den Werten für 2010):
Beispiel 1: Landwirt Matthias Mayer ist verheiratet und hat drei schulpflichtige Kinder. Das Bruttoeinkommen der Familie beläuft sich auf 40 000 € pro Jahr.
Die individuelle Belastungsgrenze von 2 % errechnet sich wie folgt:
Jährliches Einkommen40 000 €
– Freibetrag Ehefrau4 599 €
– Kinderfreibeträge
3 x 7 008 €21 024 €
Verbleibendes Einkommen14 377 €
davon 2 %288 €
Das bedeutet: Sobald Landwirt Mayer und seine Familie Zuzahlungen von 288 € geleistet haben, kann Familie Mayer sich für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen – oder sich nach Ablauf des Jahres die zu viel geleisteten Zuzahlungen von der Kasse erstatten lassen.
Beispiel 2: Der Altenteiler Martin Stücker bezieht zusammen mit seiner Ehefrau eine Alterskassen-Rente von 800 € pro Monat. Das bare Altenteil beträgt 500 €/Monat. Für die im Hofübergabevertrag vereinbarte freie Beköstigung sind 215 € pro Person und Monat (Wert 2010) anzusetzen, insgesamt also 5 160 €.
Die individuelle Belastungsgrenze errechnet sich in diesem Fall wie folgt:
Jährliche Altersrente9 600 €
+ bares Altenteil6 000 €
+ Wert der Beköstigung5 160 €
– Freibetrag für Ehefrau4 599 €
Verbleibendes Einkommen16 161 €
davon 2 %323 €
Das bedeutet: Sobald Martin Stücker und seine Ehefrau Zuzahlungen von 323 € geleistet haben, können sie sich für den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreien lassen – oder sich nach Ablauf des Jahres die zu viel geleisteten Zuzahlungen von der Kasse zurückerstatten lassen.