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Zwei Beispiele aus der Praxis

Lesezeit: 2 Minuten

Wie die Berechnung der Belastungsgrenze konkret funktioniert, zeigen zwei Beispiele (mit den Werten für 2010):


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Beispiel 1: Landwirt Matthias Mayer ist verheiratet und hat drei schulpflichtige Kinder. Das Bruttoeinkommen der Familie beläuft sich auf 40 000 € pro Jahr.


Die individuelle Belastungsgrenze von 2 % errechnet sich wie folgt:


Jährliches Einkommen40 000 €


– Freibetrag Ehefrau4 599 €


– Kinderfreibeträge


3 x 7 008 €21 024 €


Verbleibendes Einkommen14 377 €


davon 2 %288 €


Das bedeutet: Sobald Landwirt Mayer und seine Familie Zuzahlungen von 288 € geleistet haben, kann Familie Mayer sich für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreien lassen – oder sich nach Ablauf des Jahres die zu viel geleisteten Zuzahlungen von der Kasse erstatten lassen.


Beispiel 2: Der Altenteiler Martin Stücker bezieht zusammen mit seiner Ehefrau eine Alterskassen-Rente von 800 € pro Monat. Das bare Altenteil beträgt 500 €/Monat. Für die im Hofübergabevertrag vereinbarte freie Beköstigung sind 215 € pro Person und Monat (Wert 2010) anzusetzen, insgesamt also 5 160 €.


Die individuelle Belastungsgrenze errechnet sich in diesem Fall wie folgt:


Jährliche Altersrente9 600 €


+ bares Altenteil6 000 €


+ Wert der Beköstigung5 160 €


– Freibetrag für Ehefrau4 599 €


Verbleibendes Einkommen16 161 €


davon 2 %323 €


Das bedeutet: Sobald Martin Stücker und seine Ehefrau Zuzahlungen von 323 € geleistet haben, können sie sich für den Rest des Jahres von der Zuzahlung befreien lassen – oder sich nach Ablauf des Jahres die zu viel geleisteten Zuzahlungen von der Kasse zurückerstatten lassen.

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