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Verbraucher-Frage

Gutscheine: Wie lange gültig?

Auf Gutscheinen findet sich oft der Aufdruck: „Einzulösen bis …“ oder „Zwei Jahre ­gültig“. Ist das rechtens?

Lesezeit: 1 Minuten

Die Verbraucherzentrale sagt: in der Regel ja. Gutscheine von Einzel- oder Onlinehändlern dürfen befristet sein, da man ihnen zugestehen müsse, den ­Warenbestand in bestimmten Zeitspannen zu kalkulieren. Zu knapp bemessene Fristen von nur einem Jahr oder ­weniger seien allerdings ­unwirksam, da sie den ­Verbraucher benachteiligen.

Grundsätzlich verjähren Gutscheine auch ohne ­Aufdruck nach drei Jahren. ­Danach muss der Anbieter ­weder den Gutschein einlösen noch den Geldwert abzüglich seines Gewinns auszahlen.

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Verbraucher können ­Geschenkgutscheine auch ­splitten: Der Restbetrag nach dem Einkauf bleibt bis zur ­Verjährung bestehen.

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