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Leitfaden zur Transport- und Schlachtfähigkeit

Lesezeit: 5 Minuten

Ein neuer Leitfaden soll Landwirten und Viehtransporteuren bei der Entscheidung helfen, wann ein Schwein transport- und schlachtfähig ist.

Warum ist es für Landwirte und Viehtransporteure so wichtig zu wissen, ob ein verletztes oder erkranktes Schwein noch transport- und schlachtfähig ist?

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Harlizius: Immer wieder tauchen in den Medien Fotos von verletzten oder erkrankten Schweinen auf, bei denen keine Hoffnung mehr auf eine Genesung besteht. Der Besitzer hätte sie längst von ihren Schmerzen und Leiden erlösen müssen. Doch kein Landwirt tötet gerne Tiere. In der Hoffnung, dass das Tier doch noch gesund wird, zögern einige das Töten dann zu lange hinaus.

Um den Landwirten die Entscheidung zu erleichtern, haben wir deshalb gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, der Westfleisch und dem Veterinäramt Coesfeld einen Leitfaden zur Transport- und Schlachtfähigkeit erarbeitet.

Welche Konsequenzen kann es für den Tierhalter haben, wenn der amtliche Veterinär am Schlachtband zu dem Ergebnis kommt, dass das Tier unnötig lange Schmerzen und Leiden erdulden musste?

Harlizius: Im deutschen Recht wird Tierquälerei als Straftat eingestuft. Wer einem Schwein z.B. erhebliches Leiden und Schmerz zufügt, indem er es zum Schlachthof transportieren lässt, obwohl es bereits im Betrieb hätte notgetötet werden müssen, macht sich unter Umständen strafbar.

Wie ist der neue Leitfaden aufgebaut?

Harlizius: Bei der täglichen Tierkon-trolle muss man mit wachem Auge durch den Stall gehen und jedes Tier individuell begutachten. Der Leitfaden beginnt mit der Einschätzung, ob ein auffälliges Tier in der Gruppe bleiben kann oder ob es besser in einer Krankenbucht separiert werden muss.

Darüber hinaus enthält der Leitfaden Hinweise, wie die Krankenbucht aussehen sollte, bis hin zur notwendigen Dokumentation, wann das Tier separiert und wie es behandelt wurde.

Die Entscheidung zur Transport- und Schlachtfähigkeit muss individuell für jedes Tier getroffen werden. Welche Hilfe bietet der Leitfaden hier?

Harlizius: Anhand zahlreicher Fotos auffälliger Tiere mit unterschiedlichem Erkrankungs- bzw. Verletzungsgrad und farbigen Smileys in grün, gelb und rot enthält der Leitfaden klare Hinweise, wann ein Schwein schlachtfähig ist und wann nicht.

Ein grüner Smiley signalisiert die uneingeschränkte Transport- und Schlachtfähigkeit. Gelb bedeutet, dass die Transportfähigkeit fraglich ist und man im Zweifel den behandelnden Tierarzt zu Rate ziehen sollte. Und ein roter Smiley steht für ein uneingeschränktes Transport- und Schlachtverbot.

Welche Erkrankungen und Verletzungen werden im Leitfaden beschrieben?

Harlizius: Die Fallbeispiele reichen von einer Schiefhaltung des Kopfes über krankhafte Kümmerer, Herzkreislaufprobleme und Atemwegserkrankungen bis hin zu Tumoren, Nabel- und Leistenbrüchen sowie Mastdarmvorfällen. Aber auch Schnittwunden, Klauen- und Gelenkverletzungen, Lahmheiten, Ohrrandnekrosen, Blutohren und Schwanzverletzungen in verschiedenen Stadien werden ausführlich diskutiert.

In einem anderen Kapitel wird auf Hautveränderungen eingegangen, die zum Beispiel auf Räudebefall, Ringflechte, Rotlauf bzw. Circoviren zurückzuführen sind oder auf Hautveränderungen, die durch Allergien ausgelöst werden können.

Welche Tipps zum Verladen der transportfähigen Schweine enthält der Leitfaden?

Harlizius: Der Leitfaden richtet sich nicht nur an Schweinehalter, sondern auch an Fahrer von Viehtransportfahrzeugen. Deshalb wird in einem Kapitel auch auf das Verladen der Tiere eingegangen. Um die Schweine möglichst wenig zu stressen, muss das Verladen zügig, aber dennoch tierschonend über die Bühne gehen. Das setzt voraus, dass die Schweine rechtzeitig gewogen und gekennzeichnet werden. Zudem sollte die Standarderklärung für den Schlachthof fertig ausgefüllt sein, bevor man mit dem Verladen beginnt.

Das Treiben gelingt am besten, wenn die Schweine in kleinen Gruppen laufen, die aus drei bis sieben Tieren bestehen. Ideal ist, wenn der Treibegang 0,85 bis 1,50 m breit ist und dort keine Zugluft herrscht. Der Gang muss außerdem ausreichend beleuchtet sein. Lichtreflexionen und Schattenwurf irritieren die Tiere und sind daher zu vermeiden. Als Treibehilfen haben sich Treibebretter zum Führen der Tiere und Klatschen bzw. Treibepaddel bewährt. Sie machen Geräusche, verletzen die Schweine aber nicht.

Wichtig ist zudem, dass die Vorgaben der im November 2021 in Kraft getretenen Tiertransportverordnung beachtet werden. Übersteigt die Außentemperatur im Sommer die 30°C-Marke, darf die Beförderung der Tiere maximal vier Stunden dauern. Wobei die Transportdauer mit dem Verladen des ersten Schweines beginnt und mit dem Abladen des letzten Tieres endet.

Was geschieht mit den Schweinen, die sich als nicht transport- bzw. schlachtfähig erweisen?

Harlizius: Hier bleibt im Prinzip nur die Nottötung und die Entsorgung des toten Tieres über die Tierkörperverwertung. Ist die Entscheidung gefallen, muss das betreffende Tier unverzüglich getötet werden. Einige Landwirtschaftskammern bzw. -ämter und landwirtschaftliche Bildungseinrichtungen bieten dazu Kurse an. Fühlt man sich selbst nicht in der Lage, das Tier zu töten, muss der behandelnde Tierarzt eingeschaltet werden.

Bei einem unheilbaren Knochenbruch ist das betroffene Schwein zwar theoretisch noch schlachtfähig. Es darf jedoch nicht mehr transportiert werden. Daher könnte dieses Tier theoretisch noch vor Ort von einem Hausschlachter getötet und für den eigenen Bedarf verarbeitet werden. Es gibt aber kaum noch Hausschlachter, und die wenigen sind oft über Wochen ausgebucht.

Die amtlichen Tierärzte am Schlachtband sind verpflichtet, Hinweisen auf Tierschutzverstöße nachzugehen. Worauf achten die Veterinäre?

Harlizius: Die Amtsveterinäre achten unter anderem auf mögliche Tierschutzverstöße beim Verladen und Transportieren. Das können zum Beispiel Schlagstriemen auf dem Rücken und an den Flanken der Tiere sein. Sie achten zudem auf Verletzungen, die durch den verbotenen Einsatz von elektrischen Viehtreibern entstehen oder auf Blutergüsse, die ein falsch herum als Treibehilfe benutztes Tätowiereisen hervorgerufen haben könnte.

Sie registrieren aber auch Nasenkrampen, die verbotenerweise in die Rüsselscheibe eingezogen wurden, oder überlange, deformierte Klauen. Und sie melden, wenn Schlachtsauen im letzten Drittel der Trächtigkeit angeliefert werden, in deren Uterus man unversehrte Föten findet.

Ihr Kontakt zur Redaktion:henning.lehnert@topagrar.com

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