Führerschein
Leserfrage: Darf ich Personen in meinem Planwagen mit dem T-Führerschein fahren?
Ich habe einen alten Ladewagen zu einem Planwagen umgebaut. Darf ich den Wagen auch auf öffentlichen Straßen bei bspw. Stadtumzügen oder für Dorffeste mit meinem T-Führerschein fahren?
Frage:
Ich habe einen alten Ladewagen zu einem Planwagen umgebaut. Dieser hat einen aktuellen TÜV, ist versichert und versteuert und hat ein schwarzes Nummernschild. Außerdem liegt eine Ausnahmegenehmigung zur "besonderen Zulassung" vor. Wir fahren den Wagen ausschließlich zu privatem Zweck. Darf ich den Planwagen mit meinem T-Führerschein auch für "Spaßfahrten" auf öffentlichen Straßen wie bspw. bei Stadtumzügen, Dorffesten, Kindergartentagen oder OpenAir-Kinos nutzen?
Antwort:
In diesem Fall müssen sie mehrere Punkte beachten:
Zuallererst ist die Personenbeförderung auf Anhängern nach § 21 StVO grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Beförderung dem land- und forstwirtschaftlichen (lof) Zweck dient. D.h. wenn sie...
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