Frage: Ich bewirtschafte einen Ackerbaubetrieb und überlege, was passiert, falls die ASP in der Region ausbricht und ich im Sperrbezirk liegen sollte. Kann ich dann meine Früchte noch ernten? Wenn nicht, wer übernimmt die Ausfallkosten? Trägt der Staat diese oder muss ich das Risiko mitversichern?
Antwort: Wird die ASP bei einem Wildschwein festgestellt, legt das zuständige Veterinäramt gemäß Schweinepestverordnung um den Fundort des Wildschweins ein gefährdetes Gebiet und eine Pufferzone fest. Innerhalb des gefährdeten Gebietes kann die Behörde die Nutzung landwirtschaftlicher oder forstwirtschaftlicher Flächen für sechs Monate und länger beschränken oder verbieten.
Bei einer Nutzungsbeschränkung darf der Landwirt beispielsweise seine Felder nicht bestellen und keine Ernte einfahren. Die Schweinepestverordnung sieht für die betroffenen Bauern eine Entschädigung vor. Bisher war unklar, wie hoch die Entschädigung ausfällt.
Das baden-württembergische Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat hier einen Vorstoß gemacht und ein Infoblatt herausgegeben (siehe Heft+). Es ist davon auszugehen, dass auch die anderen Bundesländer den Entschädigungsanspruch analog bewerten.
Die Entschädigung berechnen Sie betriebsindividuell. Dabei orientiert sich die Höhe der Entschädigung an einem normalen Jahr. Von dem durchschnittlich erzielbaren Hektarerlös ziehen Sie nichtentstandene Kosten, z.B. für Lohnarbeiten in der Ernte, ab. Außerdem müssen Sie kürzen, falls Sie eine Ersatzkultur angebaut haben. Sie können die Entschädigung erhöhen, falls Ihnen noch Kosten entstanden sind, z.B. durch Futter- und Strohzukäufe.
Bei der beschriebenen einzelfallbezogenen Ermittlung dürfte kein nennenswerter Schaden beim Flächennutzer hängenbleiben, sodass sich eine zusätzliche Risikoabsicherung nicht lohnt. Im Gegenteil, stellt das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium sogar klar, dass etwaige Versicherungsleistungen aus speziellen Ernteausfallversicherungen von der Entschädigung abgezogen werden. Eine Versicherung bietet somit keinen Mehrwert, sondern Mehrkosten.
Andreas Stärk, ISN, Damme