Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Leserfrage

Kinder bei der Ernte auf dem Traktor als Beifahrer: Was Sie beachten sollten

Bei der Ernte fahren bei uns häufig Nachbarskinder und Kinder von Freunden auf dem Traktor oder auf dem Häcksler mit auf dem Beifahrersitz. Was sollten wir dabei beachten?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Bei der Ernte fahren bei uns häufig Nachbarskinder und Kinder von Freunden auf dem Traktor oder auf dem Häcksler mit auf dem Beifahrersitz.Was sollte dabei beachtet werden? Wie verhält sich da der Versicherungsschutz, wenn etwas passiert? Was gilt für Feld-, was für Straßenfahrten?

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Antwort:Selbstverständlich ist bei der Mitnahme von Kindern auf landw. Maschinen oder Fahrzeugen Vorsicht geboten. Es besteht für den Fahrzeugführer in jedem Fall immer eine besondere Fürsorgepflicht. Sie verlangt dafür Sorge zu tragen, dass Kinder während der gesamten Fahrt vorschriftsmäßig gesichert sind und es auch bleiben. Insoweit besteht sogar eine Kontrollpflicht des Fahrers während der gesamten Fahrt.

Im öffentlichen Verkehrsraum, - dazu können auch Feld- und Wirtschaftswege gehören - ist es verboten, Personen auf Zugmaschinen ohne geeignete Sitzgelegenheit mitzunehmen. Ein einklappbarer Beifahrersitz genügt bei Kindern diesen Anforderungen nicht. Die Hersteller nennen diese auch oft bewusst Instruktorensitze und schließen Kinder somit von der Benutzung aus.

In Fahrzeugen, die nicht mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind, dürfen Kinder unter 3 Jahren nicht befördert werden. Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn entsprechend amtlich zugelassene Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden. Sicherheitsgurte für Erwachsene können Kinder wegen ihrer geringen Körpergröße nicht genügend schützen. Es gibt Traktorhersteller, die eigens für Schlepper Rückhaltesysteme anbieten. Auch mit einem geeigneten Kindersitz ist das Mitfahren für die Kleinen sicher. Es gibt Traktorkindersitze, die eine 5-Punkt-Begurtung besitzen.

Eine Nichtbeachtung kann im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen und möglichen Verletzungen zu einer Mithaftung führen. Ferner wird gegen den verantwortlichen Fahrzeugführer ein Strafverfahren eingeleitet.

Hinweis: Eine Anschnallpflicht für Erwachsene auf dem Schlepper gilt immer dann, wenn für das Fahrzeug Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Das hängt jeweils von der Genehmigung des Fahrzeugs ab.

Unser Experte: Heinz Haarlammert, Poilzeihauptkommissar a.D., Ladbergen, NRW

Haben auch Sie eine Leserfrage? Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Senden Sie uns Ihre Frage an leserfragen@topagrar.com

Mehr zu dem Thema

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.