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Leserfrage

Muss ich meine Nippeltränken im Bullenstall austauschen?

Wir hatten auf unserem Bullenmastbetrieb eine Kontrolle vom Veterinäramt. Das Amt bemängelte die Wasserversor­gung über Nippeltränken. Ist das Veterinäramt im Recht?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Wir hatten auf unserem Bullenmastbetrieb eine Kontrolle vom Veterinäramt. Das Amt bemängelte die Wasserversorgung über Nippeltränken. Sie wollen, dass wir künftig Schalentränken nutzen. Ist das Veterinäramt im Recht?

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Antwort:

Die Frage ist umstritten. In der Bullenmast sind Nippel- und Zapfentränken beliebt, da Sie diese selten reinigen müssen. Becken- oder Schalentränken verschmutzen öfter durch Kot. Sie erlauben dem Bullen als Saugtrinker aber eine artgerechtere Wasseraufnahme. Die artgerechte Wasseraufnahme ist der Anstoß für die Behörden. Das Tierschutzgesetz schreibt vor, ein Tier entsprechend seinen Bedürfnissen zu ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Zur Ernährung gehört insbesondere die Wasserversorgung.

Die artgerechte Haltung müssen Sie als Halter laut dem Gesetz regelmäßig an bestimmten Merkmalen kontrollieren. Das KTBL veröffentlichte dazu die „Tierschutzindikatoren: Leitfaden für die Praxis – Rind“. Der Leitfaden hilft Ihnen bei der Eigenkontrolle. Nippeltränken stuft er als unzureichend für die artgerechte Wasseraufnahme ein.

Die Bundesländer sind sich dazu nicht einig. Einige schreiben zur Bullenhaltung nichts vor. In Niedersachsen gilt die „Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung“. Diese fordert in Altställen neben der Nippel- eine zusätzliche Schalentränke. Für die Nachrüstung in Altställen haben die Bullenhalter bis Oktober 2023 Zeit. Zapfentränken (keine „Schweinenippel“, Durchfluss > 3 l/min) sind nicht komplett verboten. 50 % dürfen max. im Stall bleiben und zählen beim Tier-Tränke-Verhältnis (max. 8:1, mind. zwei Tränken pro Bucht) mit. Die anderen 50 % müssen Schalentränken sein. Die NRW Bauschrift Mastbullen- Fresser-, Mastkälber- und Mutterkuhhaltung aus dem Jahr 2021 betrachtet Nippeltränken auch als weitere Tränke, wenn mind. 50 % Schalentränken in der Bucht sind.

Dr. Georg Teepker, LWK Niedersachsen, Osnabrück

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