Frage:
Ich war mit unserem Anhänger beim TÜV, um die HU durchführen zu lassen. Der Anhänger hat eine Lof-Zulassung und daher ein grünes Kennzeichen. Der Mitarbeiter vom TÜV meinte, dass das 40 km/h Schild des Anhängers ein amtliches Siegel haben müsste. Auch 25 km/h-Schilder für zulassungsfreie Anhänger bräuchten ein Siegel. Ist das so richtig?
Antwort:
Nein, das ist nicht korrekt! Die 40 km/h-Geschwindigkeitsschilder für landwirtschaftliche Anhänger brauchen kein amtliches Siegel. Das gilt auch für die 25 km/h-Schilder, die bei zulassungsfreien Anhängern vorgeschrieben sind.
Sie dürfen die Schilder jedoch nicht selbst herstellen, sondern sie müssen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen (§ 58). Hier gibt es genaue Anforderungen:
- Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben.
- Die Ziffern müssen auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift in einer Schriftgröße von 120 mm gedruckt werden.
- Die Geschwindigkeitsschilder dürfen retroreflektierend sein, müssen dann aber einer Norm entsprechen, die auf der Vorderseite eingetragen wird.
Vorgeschrieben sind amtlich versiegelte Geschwindigkeitsschilder beispielsweise bei 100 km/h-Pkw-Anhängern, wie z. B. Wohnwagen.
Unser Experte: Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a. D., NRW
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