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Maisernte 2023: Muss das km/h-Schild des Anhängers versiegelt sein?

Zwar braucht ein 40 oder 25 km/h-Schild an einem Anhänger kein amtliches Siegel. Dennoch schreibt die Straßenverkehrsordnung genau vor, wie die Schilder aussehen müssen.

Lesezeit: 2 Minuten

Frage:

Ich war mit unserem Anhänger beim TÜV, um die HU durchführen zu ­lassen. Der Anhänger hat eine Lof-­Zulassung und daher ein grünes Kennzeichen. Der Mitarbeiter vom TÜV meinte, dass das 40 km/h Schild des Anhängers ein amtliches Siegel haben müsste. Auch 25 km/h-Schilder für ­zulassungsfreie Anhänger bräuchten ein Siegel. Ist das so richtig?

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Antwort:

Nein, das ist nicht korrekt! Die 40 km/h-Geschwindigkeitsschilder für landwirtschaftliche Anhänger ­brauchen kein amtliches Siegel. Das gilt auch für die 25 km/h-Schilder, die bei zulassungsfreien Anhängern vorgeschrieben sind.

Sie dürfen die Schilder jedoch nicht selbst herstellen, sondern sie müssen der Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen (§ 58). Hier gibt es genaue Anforderungen:

  • Das Schild muss kreisrund mit ­einem Durchmesser von 200 mm sein und ­einen schwarzen Rand haben.
  • Die Ziffern müssen auf weißem Grund in schwarzer fetter Engschrift in einer Schriftgröße von 120 mm ­gedruckt werden.
  • Die Geschwindigkeitsschilder dürfen ­retroreflektierend sein, müssen dann aber einer Norm entsprechen, die auf der Vorderseite eingetragen wird.

Vorgeschrieben sind amtlich ver­siegelte Geschwindigkeitsschilder beispielsweise bei 100 km/h-Pkw-Anhängern, wie z. B. Wohnwagen.

Unser Experte: Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a. D., NRW

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