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Kündigungen: Bausparer ziehen den Kürzeren

Wer mehr als zehn Jahre nach Zuteilungsreife seines Bausparvertrages, das damit verbundene Darlehen noch nicht in Anspruch genommen hat, muss damit rechnen, dass die Bausparkasse den Vertrag kündigen darf.

Lesezeit: 1 Minuten

Wer mehr als zehn Jahre nach Zuteilungsreife seines Bausparvertrages, das damit verbundene Darlehen noch nicht in Anspruch genommen hat, muss damit rechnen, dass die Bausparkasse den Vertrag kündigen darf. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Den Bausparvertrag als Sparanlage laufen zu lassen, widerspreche dem eigentlichen Zweck des Bausparens.



Durch die Niedrigzinsphase war es für viele Bausparer rentabler das Darlehen nicht in Anspruch zu nehmen, sondern alte und gut verzinste Bausparverträge mit drei und mehr Prozent Zinsen pro Jahr als Kapitalanlage zu nutzen, bis sie die Bausparsumme erreicht hatten.



Prüfen Sie genau, seit wann Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist. Sind Sie unsicher, ob Ihre Kündegung berechtigt ist, können Sie sich die Broschüre „Bausparvertrag gekündigt?“ der Verbraucherzentrale Hamburg für 5 € herunterladen. Unter folgendem Link finden Sie den Download: http://www.vzhh.de

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