Das Herbizid Simplex wirkt gut gegen viele Unkräuter wie Ampfer und Disteln. Allerdings muss man beim Einsatz zahlreiche Anwendungsbestimmungen und Auflagen beachten. Diese haben wir hier für Sie zusammengestellt:
- Simplex darf nur auf Flächen mit dauerhafter Weidenutzung oder nach dem letzten Schnitt angewendet werden. Keine Schnittnutzung (Gras, Silage oder Heu) im selben Jahr nach der Anwendung.
- Futter (Gras, Silage oder Heu), das von Flächen stammt, die mit Simplex behandelt wurden sowie Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Futter von behandelten Flächen stammt, darf nur im eigenen Betrieb verwendet werden.
- Gülle, Jauche, Mist und Kompost von Tieren, deren Futter (Gras, Silage oder Heu) von mit Simplex behandelten Flächen stammt, darf nur auf Grünland, zu Getreide oder Mais ausgebracht werden. Bei allen anderen Kulturen sind Schädigungen nicht auszuschließen.
- Gärreste aus Biogasanlagen, die mit Schnittgut (Gras, Silage oder Heu), Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, die von mit Simplex behandelten Flächen stammen, betrieben werden, dürfen nur auf Grünland, in Getreide oder in Mais ausgebracht werden.
- Bei Umbruch nach der Anwendung sind Schäden an nachgebauten Kulturen möglich. Beim Umbruch im Jahr nach der Anwendung nur Getreide, Futtergräser oder Mais nachbauen. Kein Nachbau von Kartoffeln, Leguminosen oder Feldgemüsearten innerhalb von 18 Monaten nach der Anwendung.
- Treten Jakobskreuzkraut oder andere giftige Pflanzen auf der mit Simplex zu behandelnden Fläche auf, sollte eine Beweidung nach der Behandlung erst nach vollständigem Absterben und Verfaulen der Pflanzen erfolgen. Nach dem Schnitt darf man das Schnittgut nur abräumen, wenn es danach nicht verfüttert wird.
- Auf Pferdeweiden sollte Simplex nur zur Horst- oder Einzelpflanzenbehandlung bzw. im Streichverfahren eingesetzt werden.
- Bei der Applikation von Simplex ist jegliche Abdrift auf empfindliche Nachbarkulturen wie z. B. Laubhölzer, Obst- und Weinanlagen zu vermeiden.
Wirkspektrum:
Sehr gut bis gut bekämpfbar: Ampfer-Arten, Brennnessel, Distel-Arten, Gänsefuß, Huflattich, Knöterich-Arten, Kreuzkraut- Arten (z. B. Jakobs-Kreuzkraut), Kriechender Hahnenfuß, Löwenzahn, Nachtschatten, Schafgarbe, Scharbockskraut, Spitzwegerich, Weiße Taubnessel, Wicke-Arten, Wiesenlabkraut, Wiesenstorchschnabel, Winden-Arten, Vogelmiere, Zypressenwolfsmilch
Weniger gut bekämpfbar: Giersch, Hirtentäschel, Kälberkropf, Persischer Ehrenpreis, Scharfer Hahnenfuß, Wegerich-Arten, Wiesenkerbel
Nicht ausreichend bekämpfbar: Bärenklau-Arten, Binsen-Arten
Wartezeit: Die Wartezeit in Wiesen und Weiden beträgt 7 Tage (Gras und Heu)