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Das muss in die Rechnung

Berichtigungen von Rechnungen für den Vorsteuerabzug EuGH Urteil vom 15.9.2016, BFH-Urteil vom 20.10.2016, A 14.11 UStAE Unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt kann eine fehlerhafte Rechnung für den Vorsteuerabzug berichtigt werden?

Lesezeit: 6 Minuten

Berichtigungen von Rechnungen für den Vorsteuerabzug

EuGH Urteil vom 15.9.2016, BFH-Urteil vom 20.10.2016, A 14.11 UStAE

 

 

Unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt kann eine fehlerhafte Rechnung für den Vorsteuerabzug berichtigt werden?

 

 

Bisher war noch nicht klar, wie und zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen eine Rechnungsberichtigung für die Umsatzsteuer erfolgen kann, da zu dieser Rechtsfrage verschiedene Vorlagen an den EuGH noch nicht beantwortet waren.

 

Folgende Fragen waren nicht geklärt:

 

1.        Was muss eine Rechnung mindestens enthalten, damit sie berichtigt werden kann?

 

2.        Kann eine Rechnung rückwirkend berichtigt werden?

 

3.        Bis zu welchem Zeitpunkt kann eine Rechnungsberichtigung mit Rückwirkung           erfolgen?

 

(Eine rückwirkende Berichtigung ist deshalb so wichtig, weil ansonsten zwischen dem Zeitpunkt der erstmaligen fehlerhaften Rechnungsausstellung und dem Berichtigungszeitpunkt 6 % Zinsen p.a. für das Finanzamt fällig werden.)

 

Der EuGH hat mit seinem Urteil vom15.9.2016 C-518/14, und nachfolgend der BFH mit Urteil vom 20.10.2016 VR 26/15, die offenen Fragen wie folgt entschieden:

 

 

Mindestangaben in der Rechnung:

 

Eine rückwirkende Berichtigung auf den Zeitpunkt der erstmaligen Rechnungsausstellung ist nur möglich, wenn die erste Rechnung folgende Mindestangaben enthält:

 

-Die Adresse des Leistungserbringers und des Leistungsempfängers

 

-Die Leistungsbeschreibung

            (was wurde geliefert, bzw. welche Dienstleistung wurde erbracht)

 

-Das Nettoentgelt und die Umsatzsteuer.

 

 

Rechnungsadresse, § 14 Abs. 4 Nr. 1 UStG, Abschnitt 14.5 UStAE

 

Eine Rechnung kann nicht rückwirkend berichtigt werden, wenn ein falscher        Leistungsempfänger in der Rechnung benannt war. Dies kommt übrigens häufig vor, wenn beispielsweise die Lieferung an den Ehemann ging, die Rechnung aber fälschlicherweise auf die Ehefrau und umgekehrt ausgestellt wurde.

 

Oder häufiger auch bei Gesellschaften. Die Lieferung erfolgte an die Gesellschaft, die Rechnung an einen Gesellschafter.

(Nochmals bestätigt durch das FG Münster, Urteil vom 1.12.2016 5 K 1275/14 U).

 

 

Leistungsbeschreibung, § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG, Abschnitt 14.5 UStAE

 

Bei Lieferungen muss die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände, oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistungen genau beschrieben werden. Dies braucht nicht in der Rechnung selbst zu erfolgen, wenn als Anlage zur Rechnung ein Lieferschein beigegeben wird, in dem diese Angaben enthalten sind.

Falsch wäre es eben bei der Leistungsbeschreibung, wenn überhaupt keine Angaben gemacht werden. Fehlerhafte Angaben oder unzureichende Angaben könnten jedoch korrigiert werden.

 

Bei der Leistungsbeschreibung hält der BFH in seinem Urteil vom 20. Okt. 2016, VR 26/15 auch die Formulierung „allgemeine wirtschaftliche Beratung“ oder „Berater-honorar“ für ausreichend.

 

Eine fehlende Leistungsbeschreibung wäre auch, wenn eine Leistung angegeben ist, die gar nicht erbracht war (sogenannte Gefälligkeitsrechnung).

 

 

Nettoentgelt und Umsatzsteuer, § 14 Abs. 4 Nr. 7+8 UStG, Abschnitt 14.5 UStAE

 

Bei der Notwendigkeit der Angabe des Nettoentgeltes und der Umsatzsteuer genügt es also nicht nur einen Bruttobetrag anzugeben, z. B. 10.000 € incl. 19 % Umsatzsteuer.

Dies genügt nur bei den sogenannten Kleinbetragsrechnungen bis 150 €, § 33 UStDV.

 

 

Berichtigungsfähige Angaben in der Rechnung:

 

Berichtigungsfähige Angaben sind u.a.

 

-die Steuernummer des Leistenden,

-das Ausstellungsdatum,

-die fortlaufende Rechnungsnummer,

-der Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung,

-der Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht,

-bei Gutschriften das Wort „Gutschrift“.

 

Bis wann kann die Rechnung berichtigt werden?

 

Nach den bereits genannten Urteilen bis zum Schluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht.

 

 

 

 

Frühere Rechtslage:

 

Ein Betriebsprüfer findet in 2017 eine unvollständige Rechnung aus dem Jahr 2012. Dann konnte man die Rechnung nur für die Zukunft berichtigen, nämlich in 2017. Für das Jahr 2012 musste die Vorsteuer zurückgezahlt werden und in der nächsten    Voranmeldung des 2017 wurde sie dann wieder erstattet. Für die dazwischen liegenden 5 Jahre musste 6 % Zinsen p. a. = 30 % Zinsen abgeführt werden.

 

 

Neue Rechtslage

 

Wenn nun der Betriebsprüfer ebenfalls im Jahr 2017 eine unvollständige Rechnung findet, sollte man sie bis zum Ablauf der Betriebsprüfung, bzw. noch vor Ergehen der Änderungsbescheide berichtigen lassen.

Notfalls könnte jedoch, so der EuGH und der BFH, die Berichtigung auch noch bis zum Ende der mündlichen Verhandlung beim Finanzgericht vorgenommen werden.

 

Besser wäre es jedoch, erstens dafür zu sorgen, dass man von vornherein eine    richtige Rechnung bekommt, oder spätestens bis zum Abschluss der Betriebsprüfung dem Prüfer die berichtige Rechnung vorzulegen.

 

Vorschlag:

Die Umsatzsteuer einbehalten, bis eine richtige Rechnung vorliegt.

 

 

Wie muss die Rechnungsberichtigung aussehen?

 

Die Rechnung kann nur durch den Rechnungsaussteller berichtigt werden. Im Falle einer Gutschrift durch den Gutschriftsaussteller.

Es können auch mehrere Rechnungen zusammen berichtigt werden.

 

Beispiel:

 

Absender,

Anschrift,

Rechnungsberichtigung gemäß § 31 Abs. 5 UStDV,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir haben im Kalenderjahr 2015 fehlerhafte bzw. ungenaue Rechnungen ausgestellt, die wir hiermit wie folgt ergänzen bzw. berichtigen:

 

Rechnungsnummer, Datum, geänderte Leistungsbeschreibung

Rechnungsnummer, Datum, Ergänzung der Rechnungsnummer,

Rechnungsnummer, Datum, Zeitpunkt der Lieferung,

Rechnungsnummer, Datum, Steuernummer,

Rechnungsnummer, Datum, Ausstellungsdatum,

usw.

 

 

 

 

Soll die alte Rechnung storniert werden?

 

Dies sollte man keinesfalls tun, denn dann läge keine Rechnung mehr vor die berichtigungsfähig ist. Es sollten eben nur die fehlenden Angaben wie oben beschrieben ergänzt werden.

 

Eines ist allerdings noch weiterhin umstritten, nämlich die Frage ob eine Briefkastenadresse oder ein Postfach als Adresse genügt.

 

Die Finanzverwaltung meint ja, der BFH meint nein, die Rechtsfrage soll nun vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden. Dies dürfte für Landwirte aber nicht so interessant sein, da sie sich meist keiner Briefkastenadresse bedienen.

 

 

Zivilrechtlicher Anspruch auf Rechnungsberichtigung

 

Ob dem Finanzamt eine berichtigte Rechnung vorgelegt werden kann hängt auch davon ab, ob der Aussteller die Rechnung noch berichtigt.

Hier beträgt die Verjährung nach § 195 BGB 3 Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die ursprüngliche Rechnung ausgestellt wurde.

Wenn ein Betriebsprüfer nach Ablauf dieser Frist eine Rechnung bemängelt, hat man keinen zivilrechtlichen Anspruch mehr an den Leistenden auf Berichtigung dieser Rechnung. Er kann es natürlich freiwillig tun. Das wird er auch,  wenn man in laufenden Geschäftsbeziehungen mit ihm steht. Wenn nicht, oder wenn man wegen eines Geschäftes im Streit auseinandergegangen ist, oder der Lieferant gar nicht mehr existent ist, ist eine Rechnungsberichtigung oft nicht durchführbar, so dass aus dieser falschen Rechnung dann die bereits erhaltene Vorsteuer wieder an das Finanzamt zurückgezahlt und verzinst werden muss.

 

Wir sehen also, die Rechtslage hat sich zu Gunsten der Steuerpflichtigen erheblich gebessert in dem Rechnungen rückwirkend berichtigt werden können. Allerdings ist dies mit Arbeit und Unsicherheiten verbunden, ob überhaupt noch eine Berichtigung möglich ist. Es kann nur jedem empfohlen werden, gleich beim Erhalt der ersten Rechnung genau zu prüfen, ob alle notwendigen Angaben in der Rechnung enthalten sind.

 

 

Gerhard Müller

LBD Landw. Buchführungsdienst GmbH

Gumpersdorfer Weg 6b

95326 Kulmbach

 

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