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Umsatzsteuer-Pauschalierung: „Auf Zeit zu spielen, ist keine Option“

Mit der Ratspräsidentschaft steht Deutschland unter Druck, sich bei der Umsatzsteuer-Pauschalierung mit der EU zu einigen. Offen ist, ob der aktuelle Kompromiss reicht, sagt der CDU-Abgeordnete Thies.

Lesezeit: 6 Minuten

Wer darf pauschalieren und wer nicht? Darüber streiten Deutschland und die EU seit Jahren. Die Bundesregierung hat im Juni ein Friedensangebot nach Brüssel geschickt. Wie bewerten Sie das?

Thies: Die Umsatzsteuer-Pauschalierung ist für deutsche Betriebe von größter Bedeutung. Über alle Betriebsgrößen, Produktionszweige und Rechtsformen hinweg machen ca. 65 Prozent aller Betriebe davon Gebrauch. Lediglich gewerbliche Tierhalter verfügen nicht über dieses Wahlrecht. Dieser weite Anwenderkreis ist der Kern der Klage der EU-Kommission. Um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, hatte die Bundesregierung zunächst vorgeschlagen, Betriebe, die nach §140 der Abgabenordnung buchführungspflichtig sind, von der Pauschalregelung auszunehmen. Diesen Vorschlag hat die Kommission aber als unzureichend abgelehnt. Nun hat die Bundesregierung das Angebot unterbreitet, Betriebe von der Pauschalierung auszuschließen, die jährlich Umsätze über 600.000 € erzielen.

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Wie viele Betriebe wären von der 600.000-Euro-Grenze betroffen?

Thies: Etwa 20.000 Betriebe in Deutschland überschreiten die Umsatzgrenze von 600.000 €. Entscheidend ist allerdings die Frage, wie viele hiervon pauschalieren. Steuerexperten schätzen die Zahl auf 7.000 bis 10.000 Betriebe. Dementsprechend würden ca. vier Prozent aller Betriebe von der Pauschalierung ausgeschlossen.

Vier Prozent aller Betriebe würden von der Pauschalierung ausgeschlossen.

Welche Reaktion auf das Angebot erwarten Sie von der Kommission?

Thies: Ich will mit Prognosen vorsichtig sein. Der Kompromissvorschlag definiert jetzt klare Abgrenzungen für den Anwendungsbereich der Umsatzsteuer-Pauschalierung. Meines Erachtens ist es damit gelungen, den Anforderungen aus Brüssel gerecht zu werden. Ich bin daher zuversichtlich, dass sich eine Einigung zeitnah erzielen lässt. Es ist aber durchaus möglich, dass der Kommission der Vorschlag noch nicht weit genug geht.

Gibt es zeitliche Fristen für eine Einigung? Bis wann muss eine Entscheidung fallen?

Thies: Der Europäische Gerichtshof könnte bereits im ersten Halbjahr 2021 zu einem Urteilsspruch im Vertragsverletzungsverfahren kommen. Auf Zeit zu spielen ist also keine Option. Die Kommission hat zudem bereits deutlich gemacht, dass sie die Klage erst dann zurückziehen wird, wenn eine Einigung durch eine entsprechende Gesetzesänderung umgesetzt und diese auch im Bundesgesetzblatt verkündet ist.

Welche Kompromissmöglichkeiten kommen noch in Frage?

Thies: Ein Urteilsspruch gegen Deutschland hätte weitreichende Folgen. Denn abgesehen von den zwangsläufigen Einschränkungen bei der Umsatzsteuer-Pauschalierung drohen Rückzahlungsforderungen für einzelne Betriebe im Rahmen eines beihilferechtlichen Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtliche Streitbeilegung ist für mich daher alternativlos. Falls die aktuellen Kompromissvorschläge die Kommission nicht zufrieden stimmen sollten, müssen wir über erweiterte Rückfallpositionen diskutieren.

Welche erweiterten Rückfallpositionen könnten das sein?

Thies: Das aktuelle Einigungsangebot der Bundesregierung würde lediglich 4 Prozent aller Betriebe von der Pauschalierung ausschließen. Falls dieser Vorschlag von Brüssel nicht akzeptiert wird, müsste die Bundesregierung draufsatteln, das heißt weitgehendere Abgrenzungs- und Ausschlusskriterien präsentieren.

Müssen sich die betroffenen Landwirte jetzt schon auf Rückforderungen einstellen?

Thies: Wir sollten keine Zeit mehr verlieren. Für meinen Geschmack hätte man der Kommission bereits vor der Klageeinreichung vor dem Europäischen Gerichtshof substanzielle Vorschläge unterbreiten sollen. Leider waren die Vertreter der Berufsverbände nicht bereit, diesen Weg mitzugehen. Das wäre aber nötig gewesen, denn ein solcher Vorstoß gelingt nur mit dem Berufsstand und nicht ohne ihn.

Sicher ist, dass die Rückforderungen schmerzhaft sein werden.

Wie hoch könnten die Rückforderungen ausfallen?

Thies: Wenn es zu einem Urteil gegen Deutschland kommt, ist es der Kommission möglich, im Beschwerdeverfahren Rückforderung von rechtswidrigen Beihilfen mit Rückwirkung von bis zu 10 Jahren zu stellen. Nach EU-Recht haben die Beihilfeempfänger, also unsere Bäuerinnen und Bauern, die Rückzahlungen zu leisten. Die Prognosen variieren, manche beziffern die Höhe der Rückforderung auf bis zu 600 Mio. €. Wie hoch auch immer die Zahl ausfallen mag, sicher ist, dass die Rückforderungen schmerzhaft sein werden. Deshalb ist die außergerichtliche Streitbeilegung aller höchstes Gebot.

Die EU-Kommission wirft Deutschland auch vor, dass der Pauschalierungssatz von 10,7 Prozent zu hoch sei. Gibt es hier Signale, in welche Richtung sich der Prozess entwickelt?

Thies: Die Kommission ist der Ansicht, dass der Prozentsatz falsch berechnet sei und durch seine Höhe zu steuerlicher Überkompensierung führt. Die Bundesregierung hat in der Klagebeantwortung sehr stichhaltig deutlich gemacht, dass der Berechnungsweg richtlinienkonform ausgestaltet ist und keine Überkompensation herbeiführt. Diese Auffassung teile ich. Im Übrigen gibt es alternative Berechnungswege der Bundesregierung, die zum Ergebnis kommen, dass der aktuelle Satz von 10,7 Prozent zu niedrig sei – dieser führt also nicht zu einer Über- sondern Unterkompensation.

Welche alternativen Pauschalierungssätze sind im Gespräch?

Thies: Es ist irreführend zu glauben, ein solcher Prozentsatz sei Verhandlungssache. Bei der Diskussion geht es um die Definition des Berechnungsweges. Das Ergebnis dieser mathematischen Gleichung ist nicht Gegenstand der Verhandlungen. Ich bin zuversichtlich, dass die überzeugende Argumentation der Bundesregierung die Differenzen mit der Kommission beseitigt hat. Die anstehenden Gespräche werden sich daher auf den Anwenderkreis konzentrieren.

Unser Ziel ist, eine außergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen.

Sind sich Union und SPD innerhalb der Bundesregierung bei der Pauschalierung einig?

Thies: Ja. Alle Kolleginnen und Kollegen, sowohl von CDU/CSU, wie auch von der SPD sind sich der Tragweite der Klage bewusst. Uns alle eint das Ziel, eine außergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen. Dies gilt gleichermaßen für das Vertragsverletzungsverfahren, wie auch für das beihilferechtliche Beschwerdeverfahren.

Deutschland hat derzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne und es laufen noch mehrere Vertragsverletzungsverfahren. Könnte es passieren, dass die Bundesregierung die Pauschalierung opfern muss, um sich die Zustimmung für andere Vorhaben zu sichern?

Thies: Gegen Deutschland waren Anfang diesen Jahres noch über 70 Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Sicherlich würde es der Bundesrepublik gutstehen, wenn es mit der Kommission während der Ratspräsidentschaft keine Streitigkeiten geben würde. Etwaige Strategien, die Pauschalierung opfern zu müssen sind mir aber nicht bekannt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich zumindest mit aller Kraft dafür einsetzen, die künftigen Einschränkungen der Pauschalierung für die Landwirtschaft so gering wie möglich zu halten.

Zur Person: Der Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Thies (CDU) ist Berichterstatter für Steuern und Finanzen im Agrarausschuss des Bundestages. Als Rechtsanwalt gehören das Agrar- und Immobilienrecht zu seinen Schwerpunkten. Thies Wahlkreis liegt in Soest in Nordrhein-Westfalen.

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