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Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Aus dem Heft

1.

Lesezeit: 3 Minuten

Zupachten, um die Futtergrundlage herzustellen


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Wer nachweisen kann, dass er mit der Fläche, die er bewirtschaftet mindestens 50% seiner Tiere selbst ernähren könnte, für den gilt weiterhin die landwirtschaftliche Privilegierung. Liegt ein Betrieb nur knapp unter der 50%- Marke, kann es verlockend sein, die fehlende Fläche hinzu zu pachten. Welchen Pachtpreis kann man für diese „letzten Hektare“ zahlen? Ein typischer Erweiterungsschritt, den viele Landwirte in den nächsten Jahren planen könnten, ist ein Ausbau der Schweinemast von 1000 auf 3000 Plätze. Ob es sich lohnt, dafür eigens Flächen zu pachten, berechnen wir am Beispiel von Landwirt Niederbröker.


Er bewirtschaftet in einer norddeutschen Veredelungshochburg 100 ha LF und hält 1000 Mastschweine. Weil er glaubt, dass sich die Schweinepreise mittelfristig wieder erholen werden, denkt er schon jetzt darüber nach, wie er seine Schweinemast erweitern könnte. Mit seinen 100 ha könnte er auf 2500 Schweine erweitern und hätte trotzdem noch eine 50-prozentige Futtergrundlage. Für diesen Schritt wäre er also schon jetzt baurechtlich privilegiert. Will er aber auf 3000 Schweine erweitern, muss er weitere 20 ha pachten.


Bei den aktuellen Schweinepreisen würde sich das sicher nicht lohnen. Aktuell könnte Niederbröker nur das an Pacht bezahlen, was er durch Flächenprämien und den Ackerbau darauf einspielt. Dies sind nach seiner Rechnung 500 € pro Hektar. Er wäre außerdem bereit, noch 222 € für die Fläche auf diese „ackerbauliche Grenzpacht“ draufzulegen. Denn auf den Pachtflächen könnte er Gülle ausbringen, die er sonst in die überbetriebliche Verwertung geben müsste. Er geht davon aus, dass seine Gülleausbringung nach Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung durch den Phosphatgehalt begrenzt sein wird: Nach dem aktuellen Entwurf darf er einen Phosphat-Überschuss von maximal 10 kg pro Hektar und Jahr verursachen (s. Übersicht 1).


So kommt er bei den aktuellen Schweinepreisen auf 722 €, die er für einen Hektar Pachtland pro Jahr zahlen könnte. Das Pachtpreisniveau in seiner Region liegt deutlich darüber. Deswegen ist der Ausbau auf 3000 Plätze momentan für ihn nicht interessant.


Was aber, wenn die Preise wieder anziehen? Dann könnte Niederbröker die Pacht mit einem Teil der Gewinne aus der Mast „querfinanzieren“. Wie viel dabei z.B. bei einer Direktkostenfreien Leistung (DkfL) von 60 € pro Mastplatz und Jahr drin wäre, zeigen die Übersichten 2 und 3. Er könnte noch einmal bis zu 250 €/ha drauflegen und hätte dennoch seine Vollkosten gedeckt. Das heißt: Er hat zwar seine Arbeit entlohnt und sein Eigenkapital verzinst, darüber hinaus jedoch keinen Gewinn erzielt.


Aktuell spielt Niederbröker jedoch nur eine DkfL von 40 € ein. Und für die Zukunft rechnet er mit schwankenden Schweinepreisen. Er überprüft daher, wie stark sich seine maximal zahlbare Pacht ändert, wenn auch seine DkfL schwankt (siehe Übersicht 4).


Niederbröker geht daher von weiterhin hohen Pachtpreisen in seiner Region aus, sollten die Schweinepreise wieder anziehen und die neue Düngeverordnung tatsächlich einen Phosphat-überschuss von maximal 10 kg pro Hektar und Jahr vorschreiben.

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