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1. Januar 2013 - Das ändert sich bei der Pflegeversicherung

Lesezeit: 3 Minuten

Ab Januar gibt es von der Pflegeversicherung mehr Geld für Demenzkranke und ihre Angehörigen.


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Pflegende Angehörige dürften aufatmen: Ab Anfang 2013 wird die Pflege von Demenzpatienten endlich etwas besser unterstützt. Erstmals gibt es jetzt für körperlich noch relativ fitte Demenzpatienten ohne Pflegestufe (Pflegestufe 0) reguläres Pflegegeld. Sie erhalten bei Pflege durch Angehörige 120 € pro Monat Pflegegeld. Springen Pflegedienste ein (sogenannte Sachleistungen), gibt es 225 €.


Dieses Geld fließt zusätzlich zum bisherigen „individuellen Betreuungsbetrag“ für Demente aller Pflegestufen von bis zu 100 € (Grundbedarf) bzw. 200 € (­erhöhter Bedarf), der jedoch nur an professionelle Anbieter, wie etwa Tagespflege oder für soziale Betreuung gezahlt wird. Zusätzlich können Demenzkranke in Stufe 0 Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel oder wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Anspruch nehmen.


Mehr Geld erhalten auch Demenzkranke mit der Pflegestufe I oder II, in Stufe III bleibt es bei den alten Sätzen. In Pflegestufe I gibt es z. B. statt bisher 235 € jetzt 305 € (siehe Übersicht).


Neu ist die häusliche Betreuung durch Pflegedienste in Bereichen, die über die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Hilfe hinausgehen: Der Pflegedienst darf den Pflegebedürftigen im Rahmen der Sachleistungen jetzt auch vorlesen oder sie zum Spazierengehen begleiten. Was nötig ist, ermitteln Angehörige und Pflegedienst gemeinsam.


Auszeit für Pflegende:

Sind pflegende Angehörige selbst krank und brauchen eine „Verhinderungspflege“, bezahlt die Pflegekasse bis zu vier Wochen im Jahr eine Ersatzhilfe und überweist in dieser Zeit weiter die Hälfte des Pflegegeldes. Auch die Rentenanrechnung bei mehr als einem Pflegefall im Umfeld wurde verbessert: Bislang gab es diese nur bei mehr als 14 Stunden wöchentlicher Pflegezeit/Person. Wer mehrere Personen weniger als 14 Stunden pflegte, erhielt keine Anrechnung. Ab Januar 2013 gilt dagegen: Wer z. B. wöchentlich jeweils 10 Stunden zwei Pflegebedürftige betreut, darf das zusammenrechnen: 20 Pflegestunden sind dann bei der Rente anrechenbar. Voraussetzung ist, dass die Pflegebedürftigen mindestens Pflegestufe I haben.


Pflege nach Zeiteinheiten:

Kommt der Pflegedienst ins Haus, rechnet er bislang nach „Leistungskomplexen“ ab. Jetzt kann der Pflegebedürftige benötigte Leistungen auch nach Zeit zusammenstellen.


Zuschuss für private Pflegeversicherung:

Neu ist auch der staatliche Zuschuss zu bestimmten privaten Pflegetagegeld-Versicherungen („Pflege-Bahr“): Wer eine solche neu für mindestens 10 € monatlich abschließt, erhält einen Zuschuss von 60 € im Jahr.


Der Staat gibt für die Versicherung einiges vor: So darf sie niemanden wegen gesundheitlicher Risiken ablehnen. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind ebenfalls nicht zulässig. Und spätestens nach fünf Jahren Beitragszahlung muss es einen Leistungsanspruch geben. Wegen dieser Vorgaben sind die Versicherer derzeit zurückhaltend. Experten raten, Angebote genau zu prüfen: Die herkömmliche Pflegezusatzversicherung könnte auch ohne Staatszuschuss sogar günstiger sein!


Kürzere Reaktionszeit:

Über die Pflegebedürftigkeit muss die Pflegekasse jetzt spätestens nach fünf Wochen entscheiden. Bei Verzögerungen, die die Kasse zu vertreten hat, werden Pflegebedürftige mit 70 € je angefangener Woche entschädigt.


Mehr Beratung:

Direkt nach Antragseingang muss die Pflegekasse eine Kontaktperson für die (Pflege-) Beratung benennen oder einen Beratungsgutschein ausstellen. Die Beratung sollte innerhalb von zwei Wochen beginnen.Gesa Harms

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