Wer Zahlungsansprüche (ZA) verpachtet, muss Umsatzsteuer zahlen. Zur Bemessung setzt das Finanzamt aber womöglich einen zu hohen Wert an, wenn der nicht aus dem Pachtvertrag der dazugehörigen Flächen ersichtlich ist. Legen Sie daher im Pachtvertrag den Wert der ZA getrennt von dem der Fläche fest. 10 €/ZA reichen, wie jetzt das Finanzgericht Münster entschied (Az.: 15 K 1755/17 U). Das gilt auch für Verträge unter Verwandten. Stefan Heins, Kiel
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Wer Zahlungsansprüche (ZA) verpachtet, muss Umsatzsteuer zahlen. Zur Bemessung setzt das Finanzamt aber womöglich einen zu hohen Wert an, wenn der nicht aus dem Pachtvertrag der dazugehörigen Flächen ersichtlich ist. Legen Sie daher im Pachtvertrag den Wert der ZA getrennt von dem der Fläche fest. 10 €/ZA reichen, wie jetzt das Finanzgericht Münster entschied (Az.: 15 K 1755/17 U). Das gilt auch für Verträge unter Verwandten. Stefan Heins, Kiel