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10 Tipps für eine optimale Gebäudeversicherung

Lesezeit: 8 Minuten

Eine Feuerversicherung hat jeder Betrieb. Die hilft Ihnen im Schadenfall aber nur, wenn sie aktuell ist und zu Ihren Gebäuden und Ihrem Betrieb passt. Wir zeigen, worauf es ankommt.


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Brennt auf dem Hof ein Gebäude ab, ist das immer ein Drama. Umso schlimmer, wenn die Versicherung nicht die volle Leistung zahlt. Das passiert aber leider immer wieder – auch deshalb, weil der Versicherungsvertrag fehlerhaft war oder Lücken enthielt.


1.Die Maße müssen stimmen


Falsche Maße, diffuse Bezeichnungen (z.B. Tenne statt Abferkelstall) und alte Gebäudebeschreibungen führen immer wieder zu schmerzhaften Leistungskürzungen im Schadenfall.


Geben Sie deshalb im Vertrag unbedingt die richtigen Maße an. Gefragt sind die Grundfläche (m2) oder der umbaute Raum (m3). Dafür können Sie einen aktuellen Lageplan zugrunde legen, z.B. aus dem letzten Bauantrag. Prüfen Sie aber, ob die Maße korrekt sind! Im Zweifelsfall messen Sie selbst noch mal nach und tragen die korrekten Maße in den Lageplan ein. Beschreiben Sie die Bauart der Gebäude (massiv, offen, geschlossen), die Bedachung und die Nutzung der Gebäude. Benennen Sie die Abstände der Gebäude untereinander sowie evtl. vorhandene Brandabschnitte und -wände. Wichtig ist auch, dass Sie die unter dem Fundament liegenden Güllekeller und -kanäle dem jeweiligen Gebäude zuordnen, egal ob diese später mitversichert werden oder nicht.


2.Auf Versicherungssumme achten


Die Versicherer ermitteln die Versicherungssumme einer Neuwertversicherung meist auf Grundlage der Gebäudedaten. Überprüfen Sie dennoch, ob die Versicherungssumme zum Gebäude passt. Überschlagen Sie dafür, wie viel Sie der Neubau des schlüsselfertigen Gebäudes (ohne Eigenleistung) kosten würde. Ist die Versicherungssumme viel höher, zahlen Sie unnötig hohe Beiträge. Fällt die Versicherungssumme deutlich niedriger aus, sollten Sie ebenfalls bei der Versicherung nachhaken. Ansonsten wird die Versicherung spätestens im Schadenfall die Vertragsinhalte selbst noch mal besonders genau prüfen.


Einzelne Versicherer versichern Gebäude nicht mehr mit einer individuell ermittelten Versicherungssumme, sondern pauschal bis zu einer festgesetzten Entschädigungsobergrenze, z.B. bis 3 Mio. Euro. Aber Achtung: Auch dann müssen Sie korrekte Angaben zum Gebäude zu machen! Ansonsten kommt im Schadenfall das böse Erwachen. Wenn Sie z.B. die Grundfläche um 20% zu gering angegeben haben, kürzt die Versicherung den Neuwert um 20% und entsprechend die Entschädigung um 20%. Auch ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht ändert daran nichts.


Übrigens: Die Versicherungssumme enthält die Mehrwertsteuer von 19%. Für pauschalierende Betriebe passt das. Optierende Betriebe können die Versicherungssumme aber um 19% niedriger ansetzen lassen (Nettowert), da sie die Mehrwertsteuer bei Schaden nicht vom Versicherer ersetzt bekommen würden.


3.Auch festes Inventar zum (gleitenden) Neuwert


Ist das Gebäude zum (gleitenden) Neuwert versichert, sollten Landwirte auch das fest im Gebäude installierte Inventar, wie z.B. Lüftung, Heizung, Aufstallung, Isolierung, Fütterungsanlage oder Wasserversorgung über die Gebäudeversicherung zum (gleitenden) Neuwert mitversichern. Achten Sie deshalb darauf, dass das festinstallierte Inventar im Vertrag dem Gebäude zugeordnet wird. Sonst kann es Ihnen passieren, dass das Gebäude zum Neuwert und das festinstallierte Inventar zum Zeitwert versichert wird.


4.Aufräum- und Abbruchkosten


Für jedes Gebäude sollten Sie die Aufräum- und Abruchkosten (AAK) mitversichern. Das ist besonders wichtig bei Gebäuden, die Kunststoffe, Asbest oder andere umweltschädliche Stoffe enthalten. Denn nicht selten sind die AAK z.B. wegen Asbest oder Strohvermischungen doppelt oder dreifach so hoch wie der eigentliche Schaden. Wichtig ist, dass Sie die Aufräum- und Abbruchkosten pauschal in voller Höhe und unabhängig vom eigentlichen Schaden versichern.


Hohe Schäden entstehen oft auch aufgrund von Bodenkontamination durch Vermischungen von Löschschaum und anderen umweltgefährdenden Stoffen. Versichern Sie deshalb auch die Dekontaminationskosten, damit die Versicherung ggf. die Kosten für Bodenaushub, Entsorgung und Wiederbefüllung des Bodens übernimmt.


5.Zusätzliche behördliche Auflagen versichern


Für den Wiederaufbau eines beschädigten Gebäudes müssen für den Neubau oft behördliche Auflagen umgesetzt werden, die es vor dem Schaden noch nicht gab. Das könnte zum Beispiel der Einbau eines zusätzlichen Luftwäschers oder eine neue statische Vorschrift sein. Solche neuen Auflagen deckt auch eine gleitende Neuwertversicherung nicht automatisch ab. Die durch die Auflagen entstehenden zusätzlichen Kosten übernimmt eine Versicherung nur, wenn Sie im Vertrag die sogenannten behördlichen Mehrkosten mitversichert haben.


6.Den Güllekeller nicht vergessen


Güllekeller und -kanäle kommen bei Feuer meistens nicht zu Schaden und werden deshalb oft nicht mit in die Gebäudeversicherung aufgenommen.


Es kann aber trotzdem sinnvoll sein, die Güllekeller mitzuversichern, da es bei Wiederaufbau des Gebäudes für die alten Güllekeller oft keine neue Baugenehmigung gibt. Oft müssen Sie – obwohl der alte Güllekeller noch in Ordnung ist – aufgrund neuer Auflagen einen neuen Güllekeller bauen.


Die zusätzlichen Kosten dafür trägt die Versicherung aber nur, wenn Sie den Güllekeller mitversichert haben. Zusätzlich sollten Sie vereinbaren, dass die behördlichen Mehrkosten für Restwerte einschließlich Güllekeller mitversichert sind.


Bietet Ihre Versicherung das nicht an, sollten Sie eventuell auf Angebote anderer Versicherungsunternehmen zurückgreifen, die den Güllekeller bzw. die Güllekanäle nach Ihren Wünschen mitversichern.


7.Das Risiko minimieren


Prüfen Sie, ob Sie Ihr Feuer- und Sturmrisiko durch bestimmte Maßnahmen vermindern können. Bewährte Maßnahmen sind:


  • Ausreichende Gebäudeabstände einhalten.
  • Einbau von Brandschutzmauern und Einrichtung von Brandabschnitten.
  • Feuerhemmende Türen.
  • Auswahl von weniger feuergefährdeten Materialien.
  • Entfernen von Stroh bzw. die Lagerung von Stroh in einem Gebäude zusammenfassen.


Falls Sie Heu und Stroh lagern: Geben Sie unbedingt genau an, wo Heu bzw. Stroh gelagert wird und wo es wie (als Vorlage oder Einstreu) verwendet wird.


8.Sicherheitsvorschriften einhalten!


Prüfen Sie, ob Sie die im Vertrag festgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einhalten können. Halten Sie diese nicht ein, führt das im Schadenfall schnell zu Abzügen von bis zu 100%! Vorschriften können sein:


  • Die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen, evtl. jährlich.
  • Feuerlöscher müssen vorhanden sein und auch gewartet werden.
  • Blitzschutz und Überspannungseinrichtungen an Ställen.
  • Keine Strohlagerung unterm Vordach.
  • Abstellen von Autos nur in dafür vorgesehen Garagen.
  • Die Einhaltung von Abständen zur Stroh- bzw. Heulagerung, z.B. mind. 2 m zw. Heu/Stroh und Schlepper.
  • Abstand von Strohmieten zu geschlossenen Gebäuden mind. 50 m, zu öffentlichen Wegen mind. 25 m.
  • Vorschriften zur Heulagerung.


Stellen Sie fest, dass Sie diese und die evtl. darüber hinaus verlangten Sicherheitsvorschriften nicht einhalten können, sollten Sie keinesfalls darüber hinweg sehen, sondern direkt mit dem Versicherer sprechen. Eventuell gestattet die Versicherung eine Abweichung und nimmt dafür dann einen Beitragszuschlag oder gibt Ihnen eine Frist, bis zu der Sie die Vorschrift umsetzen können.


9.Aufpassen mit Fahrlässigkeit


Aktuell versichern immer mehr Versicherer auch Schäden mit, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit entstanden sind. Das kann durchaus sinnvoll sein. Falls z.B. ein Brand entsteht, weil die eigenen Kinder mit Feuer gespielt haben, zahlt die Versicherung trotzdem.


Das bedeutet aber nicht, dass Sie die Sicherheitsvorschriften vernachlässigen können! Denn die Mitversicherung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich oft nicht auf die Sicherheitsvorschriften. Deshalb drohen auch bei Mitversicherung grober Fahrlässigkeit die oben genannten Abzüge bei Entschädigung, wenn Sie die Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten haben.


10.Angebote einholen und verhandeln


Holen Sie sich zwei, besser drei Angebote nach den gleichen Vorgaben ein. Fragen Sie nach, inwieweit Sie die Gebäude individuell versichern können, so dass Sie z.B. nicht jedes Gebäude gegen Sturm versichern müssen.


Geben Sie immer die Vorschäden aus den letzten fünf Jahren an. Falls Sie zuletzt viele Schäden hatten und vergleichsweise hohe Entschädigungen bezogen haben, sollten Sie Ihren alten Vertrag nicht vorzeitig kündigen. Sie wissen nicht, ob Sie einen neuen bekommen.


Der Vergleich der Angebote funktioniert am besten, wenn die Absicherungsformen für die Gebäude und die Kosten für die versicherten Risiken einzeln ausgewiesen sind. Bitten Sie den Versicherer ggf. um eine entsprechende Aufstellung. Vergleichen Sie auch die Versicherungsbedingungen. Diese sind ähnlich, aber in entscheidenden Details sehr unterschiedlich! Fragen Sie alle wichtigen Punkte nach. Erkundigen Sie sich nach Selbstbeteiligungen. Gerade bei größeren Bertrieben spart eine generelle Selbstbeteiligung von z.B. 1000 bis 1500 € sowohl Versicherungsprämie als auch Arbeit im Schadenfall.


Der Vergleich der Versicherungsprämien ist schwierig, da die Angebote unterschiedlich sind und die Prämie nicht nur von der Versicherungssumme abhängt, sondern z.B. auch vom Schadenverlauf, der Risikoeinschätzung und der Betriebsführung. Entscheidend ist, dass die Absicherung zu Ihrem Betrieb passt.


Oft ist es sinnvoll gleichartige Versicherungen für z.B. Wohnhaus, Wirtschaftsgebäude, Inventar, Hausrat und PV bei einem Versicherer zu versichern. Das spart zwar nicht den letzen Euro Prämie, bringt aber Erleichterung bei der Abwicklung von Schadenfällen.


Kontakt: anne.schulze-vohren@topagrar.com


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