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100% mautfrei nur bis 40 km/h

Lesezeit: 3 Minuten

Auf allen Bundesstraßen gilt ab dem 1. Juli 2018 die Mautpflicht. Das heißt derzeit für Landwirte:


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  • Landwirtschaftliche Zugfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) bis 40 km/h und grüner Nummer zahlen grundsätzlich keine Maut – und zwar unabhängig vom Transportgut und -zweck. Danach wären z.B. Lohntransporte im Auftrag Dritter mautfrei.
  • Unübersichtlich ist die derzeitige Lage bei Traktoren über 50 km/h bbH und Unimog. Sie sind zwar grundsätzlich befreit, allerdings nur so lange, wie sie solo oder mit leerem Anhänger fahren. Das heißt für die Praxis: Ein Landwirt, der etwa sein Getreide über die mautpflichtige Bundesstraße nach Hause holt, ist bei der Hinfahrt mit leerem Anhänger noch mautfrei, nach der Beladung aber mautpflichtig.


Genauso muss der Landwirt, der mit 50 km/h Schlepper und gefüllter Anhängespritze auf der Bundesstraße zu seinen eigenen Feldern unterwegs ist, laut Auskunft des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) auf der Hinfahrt Maut entrichten. Fährt er leer wieder zurück, fällt hingegen keine Maut an.


Dass Leerfahrten mit Schleppern über 50 km/h frei sind, gilt interessanterweise auch, wenn Sie im Lohn beispielsweise für eine Biogasanlage unterwegs sind, so das BAG. Die Abrechnung der Maut funktioniert technisch auch bei Schleppern am einfachsten über eine On-Board-Unit, die das Mautbezahlsystem „toll collect“ kostenfrei zur Verfügung stellt. Den Einbau muss allerdings der Besitzer des Schleppers finanzieren. Alternativ kann man sich an den Zahlstellen oder per App bzw. Internet einbuchen. Wenn Landwirte allerdings direkt vom Feldweg auf die Bundesstraße abbiegen, wird abschnittsweise von Auffahrt zu Auffahrt der Bundesstraße abgerechnet. Je nach Schadstoffklasse und Achszahl werden Beträge bis maximal 21,6 Cent pro Kilometer Bundesstrasse fällig.


Ob die derzeitige Regelung die endgültige ist, ist noch unklar. Verkehrsministerium und Verbände ringen noch um weitergehende Ausnahmen. Wer als Landwirt komplett mautfrei unterwegs sein will, muss derzeit seinen Schlepper auf 40 km/h drosseln.


Ob die derzeitige Regelung die endgültige ist, ist noch unklar. Verkehrsministerium und Verbände ringen noch um weitergehende Ausnahmen. Wer als Landwirt komplett mautfrei unterwegs sein will, muss derzeit seinen Schlepper auf 40 km/h drosseln.


top agrar meint: Leerer Hänger – keine Maut, voller Hänger – volle Maut; diese Logik im Bereich der Traktoren über 40 km/h erschließt sich wirklich niemanden. Dazu kommt die aufwändige Einbuchung für jede Fahrt, die noch mehr Organisationkram bedeutet und im Endeffekt nur Minisummen an Maut einspielt. Hier müssen BAG und Ministerium noch dringend Verbesserungen einbauen – spätestens, wenn das neue Mautgesetz im nächsten Jahr verhandelt wird.

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