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„300 Mio. € Fördermittel dürfen nicht verpuffen“

Lesezeit: 3 Minuten

CDU-Agrarsprecher Albert Stegemann kritisiert die SPD für ihre Verweigerungshaltung beim Thema Baurecht. Nach der Wahl will die CDU ein Tierwohlstall-Fördergesetz beschließen. Dann soll der tierwohlgerechte Stallumbau endlich vorangehen.


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Das Baulandmobilisierungsgesetz wurde vom Bundesrat ohne das Thema Tierwohl-Verbesserungsgenehmigung beschlossen. Warum hat die CDU diesen für die Landwirte so wichtigen Punkt aus dem Gesetzespaket gestrichen?


Stegemann: Die für die Landwirtschaft relevanten Vorschriften sind bereits vor einem Jahr aus dem Entwurf für das Baulandmobilisierungsgesetz herausgelöst worden. Das war nicht die Haltung der CDU. Vielmehr hat sich die SPD geweigert, diese für die Landwirtschaft wichtigen Regelungen im Baulandmobilisierungsgesetz zu beraten.


Aus diesem Grund haben wir auf einen eigenen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Tierwohls gedrängt. Hierzu gab es bereits im Sommer 2020 eine erste Lesung im Bundestag und eine Expertenanhörung im federführenden Bauausschuss.


Der Entwurf für das Gesetz zur „Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen“ liegt jetzt seit einem Jahr auf dem Tisch. Wo hakt es?


Stegemann: Die abschließende Ausschussberatung und die zweite bzw. dritte Lesung des Gesetzentwurfs wird seit Sommer 2020 von der SPD-Bundestagsfraktion blockiert.


Sehen Sie Chancen, dass es in dieser Legislatur doch noch zu einer Einigung für den Stallbau zu Tierwohl-zwecken im Bundestag kommt?


Stegemann: Wir werden mit allen Beteiligten bis zur letzten Minute um Lösungen ringen. Wir brauchen gerade für die Sauenhalter endlich eine Umbauperspektive mit Blick auf die vom Bundesrat beschlossenen Verschärfungen im Rahmen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.


Können die Länder über den Bundesrat noch etwas erreichen?


Stegemann: Ich kann nur für den Deutschen Bundestag sprechen. Sollte der Gesetzentwurf zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen noch im Bundestag beschlossen werden, wäre sicherlich Rückenwind aus dem Bundesrat hilfreich. Dann könnten wir das Paket noch vor der Bundestagswahl im Bundesgesetzblatt veröffentlichen.


Der Bund hat 300 Mio. € für den tierwohloptimierten Umbau von Schweineställen zur Verfügung gestellt. Das Geld kann aber nicht abgerufen werden, weil dafür die gesetzliche Grundlage fehlt. Verpufft der Geldsegen?


Stegemann: Das ist zumindest nicht auszuschließen. Deshalb erhöhen wir den Druck auf die SPD-Bundestagsfraktion jetzt noch einmal deutlich. Die Fraktion muss der dringend benötigten Änderung des Baurechts endlich zustimmen. Entweder noch vor der Wahl oder direkt danach. Die Landwirte brauchen schnellstens Planungssicherheit.


Laut Wahlprogramm will die CDU ein Tierwohlstall-Förderungsgesetz auf den Weg bringen sowie einen Abwägungstatbestand Tierwohl im Planungsrecht schaffen. Dieser soll sich vom Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz ableiten lassen. Was wollen Sie damit erreichen?


Stegemann: Wir müssen die Regelungen im Umwelt-, Immissions-, Bau- und Planungsrecht künftig besser aufeinander abstimmen und Planungsprozesse beschleunigen. Nur dann können neue Tierwohlställe gebaut bzw. Altställe entsprechend umgebaut werden. Dafür wollen wir in der nächsten Wahlperiode ein Tierwohlstall-Förderungsgesetz beschließen. Unser Ziel ist ferner, die Ernährungssicherung im Grundgesetz als Staatsziel festzuschreiben. Eine solche Ergänzung der Verfassung kann dabei helfen, den Stellenwert unserer Land- und Ernährungswirtschaft bei der Abwägung mit anderen Rechtspositionen zu stärken. Ein Beispiel ist die Abwägung von Rechtsgütern im Immissionsschutzrecht und in Planungsverfahren.


marcus.arden@topagrar.com


stefanie.awater@topagrar.com


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Anmerkung: Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe am 15. Juni stand noch nicht fest, ob der Bundestag das Thema „Änderung BauGB“ in seiner letzten Sitzungswoche vom 21. bis 25. Juni beraten wird. Wir geben hier den Diskussionsstand von Mitte Juni wieder. Die aktuelle Entwicklung lesen Sie tagesaktuell auf www.topagrar.com

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