Ende Mai hat der Bundestag das Gesetz zum Kükentötungsverbot beschlossen. Damit dürfen ab 2022 keine männlichen Eintagsküken aus Legelinien, aber auch keine anderen Küken mehr aus ökonomischen Gründen getötet werden. Konkret heißt es im Tierschutzgesetz künftig: „Es ist verboten, Küken von Haushühnern der Art Gallus gallus zu töten.“ Stattdessen sollen dann Verfahren einsetzbar sein, um das Geschlecht schon im Ei zu erkennen. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft nannte den Ausstieg richtig, kritisierte aber ein rein nationales Verbot. EU-weit einheitliche Regeln müssten dringend vorangebracht werden.
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Ende Mai hat der Bundestag das Gesetz zum Kükentötungsverbot beschlossen. Damit dürfen ab 2022 keine männlichen Eintagsküken aus Legelinien, aber auch keine anderen Küken mehr aus ökonomischen Gründen getötet werden. Konkret heißt es im Tierschutzgesetz künftig: „Es ist verboten, Küken von Haushühnern der Art Gallus gallus zu töten.“ Stattdessen sollen dann Verfahren einsetzbar sein, um das Geschlecht schon im Ei zu erkennen. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft nannte den Ausstieg richtig, kritisierte aber ein rein nationales Verbot. EU-weit einheitliche Regeln müssten dringend vorangebracht werden.