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Ab 2023 gibt es ein GbR-Register: Aus GbR wird dann eGbR!

Lesezeit: 2 Minuten

Ab 2023 sollen neue Regeln für GbRs gelten. Was ist wichtig für Landwirte?


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Dr. Thiel: Endlich sind GbRs per Gesetz rechtsfähig. Dies beruhte bisher auf Rechtsprechung, konkretisiert über den GbR-Vertrag. Rechtsfähig heißt u.a., dass die GbR unter ihrem Namen Verträge abschließen und über eigenes Vermögen verfügen kann. Außerdem wird es ab 2023 ein öffentliches amtliches Register für GbRs geben.


Wie funktioniert das GbR-Register?


Dr. Thiel: Anders als z.B. im Handelsregister ist die Eintragung zunächst freiwillig. Die Rechtsfähigkeit der GbR hängt nicht von der Eintragung ab. Aber: Erwirbt eine GbR ein Grundstück oder Anteile einer anderen Gesellschaft, muss sie sich ab 2023 vorher kostenpflichtig eintragen. Sie heißt dann eingetragene GbR (eGbR).


Was sind die Vorteile des Registers?


Dr. Thiel: Es gibt mehr Transparenz im Geschäftsverkehr. eGbRs müssen z.B. nicht mehr die Vertretungsverhältnisse der GbR einzeln nachweisen oder Gesellschaftsverträge vorlegen. Für sie reicht künftig der Auszug des Gesellschaftsregisters, um sich zu legitimieren, z.B. bei der Bank.


Was müssen bestehende GbRs wissen?


Dr. Thiel: Eine bestehende GbR, die z.B. Eintragungen im Grundbuch hat, muss sich nicht sofort anmelden, wenn die Grundbuchdaten noch stimmen. Ändert sich aber z.B. der Gesellschafterbestand, wird das Gesellschaftsregister Pflicht. Der aktuelle Gesellschafterbestand ist anzumelden, der Grundbucheintrag zu ändern.


Welche Daten stehen im Register?


Dr. Thiel: Neben Namen, Sitz und Adresse der Gesellschaft finden sich dort laut jetzigem Gesetzentwurf die Daten der Gesellschafter. Dazu wird u.a. die Vertretungsbefugnis der Gesellschafter eingetragen. Wer welche Anteile hat, ist nach aktuellem Stand nicht zu melden. Es wird aber zu einer Meldepflicht der wirtschaftlich Berechtigten über das Transparenzregister kommen.

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