Für Eltern von Kindern, die ab 1.9.21 geboren werden, gibt es ein verbessertes Elterngeld. Davon profitieren auch Landwirte und ihre Familien.
Kommt ein Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld.
Während des Elterngeldbezugs können Mütter und Väter statt bislang max. 30 bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Den Nachweis dafür sollen sie künftig nur noch in Ausnahmefällen erbringen müssen.
Arbeiten beide Eltern parallel in Teilzeit und beziehen den Partnerschaftsbonus, können sie zukünftig im Schnitt 24 bis 32 (bislang 25–30) Wochenstunden erwerbstätig sein. Dabei müssen sie die Partnerschaftsmonate nicht mehr von vorneherein festlegen bzw. können auch nachträglich Änderungen vornehmen, ohne den Bonus zu gefährden.
Haben die Eltern neben Arbeitnehmereinkünften geringe Nebeneinkünfte aus Selbstständigkeit, können sie jetzt wählen, welcher Zeitraum vor der Geburt für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird. Entweder
das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes oder
die letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes.
Kein Elterngeld wird es in Zukunft für Elternpaare mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 300000 € und mehr geben. Für Alleinerziehende bleibt die Grenze bei 250000 €.
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Für Eltern von Kindern, die ab 1.9.21 geboren werden, gibt es ein verbessertes Elterngeld. Davon profitieren auch Landwirte und ihre Familien.
Kommt ein Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld.
Während des Elterngeldbezugs können Mütter und Väter statt bislang max. 30 bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Den Nachweis dafür sollen sie künftig nur noch in Ausnahmefällen erbringen müssen.
Arbeiten beide Eltern parallel in Teilzeit und beziehen den Partnerschaftsbonus, können sie zukünftig im Schnitt 24 bis 32 (bislang 25–30) Wochenstunden erwerbstätig sein. Dabei müssen sie die Partnerschaftsmonate nicht mehr von vorneherein festlegen bzw. können auch nachträglich Änderungen vornehmen, ohne den Bonus zu gefährden.
Haben die Eltern neben Arbeitnehmereinkünften geringe Nebeneinkünfte aus Selbstständigkeit, können sie jetzt wählen, welcher Zeitraum vor der Geburt für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen wird. Entweder
das Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes oder
die letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes.
Kein Elterngeld wird es in Zukunft für Elternpaare mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 300000 € und mehr geben. Für Alleinerziehende bleibt die Grenze bei 250000 €.