In der EU haben sich über viele Jahrzehnte funktionierende Zulassungs- und Anwendungsverfahren etabliert, die eine sehr hohe Sicherheit für Anwender und Verbraucher gewährleisten sollen. Dieser Weg hat sich bewährt und wird immer weiterentwickelt. Außerdem wird damit ein weitgehend einheitlicher Wettbewerbsrahmen für die Landwirte in der EU gesetzt.
Pflanzenschutzmittel oder einzelne Indikationen, die für Mensch und Natur gefährlich sein können, werden eingeschränkt oder ganz verboten (aktuell z.B. die Neonicotinoide, wenn auch bisher ohne sicheren Nachweis, dass diese Mittel z.B. für das Bienensterben verantwortlich sind). Auch die Pflicht zum Sachkundenachweis sowie zur Einhaltung des Fachrechts zeigen Wirkung. Bei individuellen Fehlverhalten gibt es Sanktionen.
Darüber hinaus werden über die 2. Säule der EU-Agrarpolitik unter anderem vielfältigere Fruchtfolgen gefördert.
Das heißt, wir haben in der EU und in Deutschland einen ausreichenden Rechts- und Förderrahmen für den Pflanzenschutz. Klar ist aber auch, dass an diesem Rahmen ständig weitergearbeitet werden kann und muss.
Jüngste Analysen zeigen zum Beispiel, dass einzelne Landwirte zum Teil keine ordnungsgemäße Pflanzenschutzmittelanwendung vornehmen. Dies kann keine flächendeckende Steuer lösen. Hier müssen die Aus- und Weiterbildung sowie Beratung verbessert oder als letztes Mittel das Ordnungsrecht weiterentwickelt werden.
Eine nationale Steuer auf Pflanzenschutzmittel ist ordnungspolitisch der falsche Ansatz: Sie führt zu geringeren Erträgen. Die Abgabe schafft Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Landwirten, die mit und ohne Steuer wirtschaften müssen. Und die Befürworter der Abgabe konnten bisher nicht belegen, dass damit die Sicherheit und Gesundheit für Mensch, Natur und Umwelt beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln wirklich verbessert wird.
Gewinner wäre am Ende vor allem der Fiskus. Die Landwirtschaft würde voraussichtlich wenig von ihrem Geld wiedersehen.