Zu: „Hofabgabeklausel weiter heiß diskutiert“, top agrar 11/2014, Seite 18.
Die Hofabgabeklausel kann und wird legal umgangen. In den meisten Fällen ohne Hofnachfolge findet sich in der Familie oder Verwandtschaft jemand, der oder die bereit ist, den notwendigen Pachtvertrag zu unterschreiben. Dazu noch ein paar Vollmachten und der Betrieb wird weiter bewirtschaftet wie bisher.Uwe Lamparter,
72525 Münsingen