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Abkürzung erlaubt?

Lesezeit: 1 Minuten

Ein Lohnunternehmer fährt immer wieder über eine Pachtfläche von mir, um auf das benachbarte Feld zu kommen. Er kann dieses auch über öffentliche Wege erreichen, aber so ist es kürzer. Muss ich das hinnehmen?


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Nein. Wenn ein anderer Zugang besteht, muss der Lohnunternehmer diesen nutzen, auch wenn er dafür einen Umweg fahren muss. Er darf über Ihre Pachtfläche nur dann fahren, wenn der Eigentümer ihm ein Überfahrtsrecht gestattet hat. Dies geschieht in der Regel durch die Eintragung eines Wegerechts im Grundbuch. Auch ohne Grundbucheintragung kann ein solches Recht zwischen dem Eigentümer und dem Lohnunternehmer bzw. dem Eigentümer der Nachbarparzelle vereinbart worden sein. Sie sollten Ihren Verpächter fragen, ob er eine solche Abrede getroffen hat. Ist das nicht der Fall, sollten Sie den Lohnunternehmer mündlich oder schriftlich darauf hinweisen, dass Sie das Überfahren der Pachtfläche nicht gestatten. Ignoriert er Ihre Mahnung, sollten Sie einen Anwalt einschalten und mit einer Unterlassungsklage drohen.

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