Stimmt auch der Bundesrat zu, kann künftig der Abschuss von Wölfen bereits genehmigt werden, sobald „ernste“ Schäden durch Nutztierrisse vorliegen. Bisher war das nur möglich, wenn betroffene Betriebe in ihrer Existenz bedroht waren. Zudem dürfen einzelne Tiere aus einem Rudel auch dann getötet werden, wenn der schadensverursachende Wolf nicht sicher zu identifizieren ist. Was die Gesetzesänderung im Detail bedeutet, lesen Sie in einer der Frühlingsausgaben der top agrar.
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Stimmt auch der Bundesrat zu, kann künftig der Abschuss von Wölfen bereits genehmigt werden, sobald „ernste“ Schäden durch Nutztierrisse vorliegen. Bisher war das nur möglich, wenn betroffene Betriebe in ihrer Existenz bedroht waren. Zudem dürfen einzelne Tiere aus einem Rudel auch dann getötet werden, wenn der schadensverursachende Wolf nicht sicher zu identifizieren ist. Was die Gesetzesänderung im Detail bedeutet, lesen Sie in einer der Frühlingsausgaben der top agrar.