Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Achtung bei Minijobs ohne geregelte Arbeitszeit

Lesezeit: 1 Minuten

Haben Sie mit Ihrem Minijobber keine wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit festgelegt? Dann geht der Gesetzgeber seit dem 1.1.2019 davon aus, dass die vereinbarte Arbeitszeit 20 Stunden/Woche beträgt. Dadurch überschreiten Sie die 450€-Grenze und die Arbeit wird sozialversicherungspflichtig. Halten Sie also die Arbeitszeiten unbedingt vertraglich fest. Fällt im Nachhinein auf, dass keine geregelte Arbeitszeit vorliegt, müssen Sie tief in die Tasche greifen: Zum einen kann Ihr Angestellter den zu wenig gezahlten Lohn nachfordern. Zudem kann die Rentenversicherung Ihnen die Sozialversicherungsbeiträge in Rechnung stellen – und zwar rückwirkend bis zu vier Jahre.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Tipp: Bislang konnten Minijobber bis zu 50 Std./Monat arbeiten. Da zum 1.1.2019 der Mindestlohn auf 9,19 € stieg, sind nun nur noch 48 Std. möglich. Arbeitet Ihr Angestellter mehr als diese 48 Std., überschreitet er die Geringverdienstgrenze und der Job wird ebenfalls sozialversicherungspflichtig. Steuerberaterin Lia Steffensen, wetreu Kiel

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.