Wenn ein Gebäude durch die Umnutzung ins Privatvermögen übergeht und liegt die Privatisierung schon mehr als zehn Jahre zurück, können Sie die Immobilien steuerfrei verkaufen. Halten Sie die Frist von zehn Jahren nicht ein, müssen Sie Steuern zahlen. Ausnahme: Immobilien, die Sie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Diese bleiben von der Steuer befreit, unabhängig, wie viel Zeit zwischen dem Kauf und dem Verkauf liegt.
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Wenn ein Gebäude durch die Umnutzung ins Privatvermögen übergeht und liegt die Privatisierung schon mehr als zehn Jahre zurück, können Sie die Immobilien steuerfrei verkaufen. Halten Sie die Frist von zehn Jahren nicht ein, müssen Sie Steuern zahlen. Ausnahme: Immobilien, die Sie ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Diese bleiben von der Steuer befreit, unabhängig, wie viel Zeit zwischen dem Kauf und dem Verkauf liegt.