Viele Windparks werden wegen der Reformen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorzeitig repowert. Für Betreiber, die diesen Kraft-akt scheuen, kann auch der Verkauf eine Option sein.
Wichtig ist dabei nicht nur der Preis, sondern auch die Auswahl des Käufers und eine zügige Umsetzung. Denn je mehr Zeit verstreicht, desto eher könnten sich Rahmenbedingungen weiter verschlechtern, was bares Geld kostet. Rechtsanwalt Volker Henties aus Helmstedt rät daher, den Verkauf möglichst perfekt vorzubereiten.
Zu den Verkaufsunterlagen gehören alle Vertragsbeziehungen, die der Windpark mit Dritten hat. Überprüfen Sie die Nutzungs-verträge für die Flächen des aktuellen Windparks sowie der Repoweringflächen.
Oft müssen die Landeigentümer laut Vertrag dem Repowern oder sogar der Übertragung von Gesellschaftsanteilen vorher zustimmen. Häufig sind die Nutzungsverträge auch nicht gleichlautend. Ratsam ist außerdem eine steuerliche Betriebsprüfung und ein ehrliches Exposé mit der Anmerkung, dass das Exposé nur Eckpunkte enthält und insbesondere kein konkretes Verkaufsangebot darstellt. Den höchsten Kaufpreis erreichen Sie oft per Ausschreibung, in der Sie potenzielle Käufer auffordern, ein Angebot abzugeben. Auch hier ist wichtig, schriftlich auf eventuelle Irrtümer hinzuweisen. Sie könnten potenziellen Käufern auch ermöglichen, ein freibleibendes Angebot abzugeben. Damit bindet sich der Käufer nicht rechtlich an sein Angebot, signalisiert aber ernsthaftes Interesse.
Laden Sie die Käufer der engeren Wahl zu einem Sondierungsgespräch ein. Es ist auch ratsam, sich im Handelsregister über den gesellschaftsrechtlichen Hintergrund oder im elektronischen Bundesanzeiger über die Unternehmenszahlen zu informieren.
Achtung: Ein beliebter „Trick“ der Käufer ist, zunächst nicht hinreichend bevollmächtigte Personen in die Verhandlung zu schicken. Die Käufer spekulieren darauf, dass der Verkäufer nach langen Verhandlungen den Vertrag nicht noch einmal anfassen will und dann vielleicht Zugeständnisse macht. Lassen Sie sich deshalb von Anfang an bescheinigen, dass Sie mit autorisierten Käufervertretern verhandeln.