Investoren versuchen oft mit fragwürdigen Vereinbarungen die eigene Verantwortung auf die Verpächter abzuwälzen. So gibt es Klauseln, wonach die Anlagen nach dem Ende ihrer Laufzeit in Ihr Eigentum übergeht und Sie dem Verpächter „Bereicherungsrechte“ abkaufen müssen.
Worauf Sie genau beim Abschluss eines Vertrages achten sollten, können Sie im Beitrag „Killerklauseln“ in top agrar 9/2012, Seite 38 nachlesen.