Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

Aus dem Heft

Ackerstatusrechte mit 19% besteuern

Lesezeit: 1 Minuten

Pauschalierende Landwirte, die Ackerstatusrechte an andere Landwirte verkaufen, müssen für den Verkauf 19% Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. In einem konkreten Fall, der vor dem Bundesfinanzhof landete, pauschalierte ein Landwirt seine Umsätze mit 10,7% und musste daher keine Steuern ans Finanzamt abführen. Als er sich gegenüber einem anderen Landwirt verpflichtete, einen Teil seines Ackers zu Grünland umzuwandeln, damit dieser im Gegenzug Grünland umbrechen konnte, versteuerte er den Verkauf des Ackerstatusrechtes ebenfalls mit 10,7%. Der Fiskus verwies ihn jedoch in seine Schranken: Es handele sich nicht um eine landwirtschaftliche Dienstleistung. Er müsse auf den Verkaufspreis 19% Umsatzsteuer aufschlagen und ans Finanzamt abführen. Dagegen klagte der Landwirt. Der Bundesfinanzhof entschied jedoch zu Gunsten des Finanzamtes (Bundesfinanzhof, Az.: V R 55/16).Dr. Richard Moser, Göttingen

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.