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topplus Aus dem Heft

Ärger mit Funkmaststandorten

Lesezeit: 2 Minuten

Betreiber von Funkmasten kämpfen oft mit harten Bandagen, um sich Standorte zu „guten“ Konditionen zu sichern. Das berichten auch immer wieder top agrar-Leser, die mit wiederholten Schreiben und Anrufen unter Druck gesetzt werden. In Einzelfällen bieten Unternehmen sogar eine Prämie, für eine schnelle Unterschrift unter einen Vertrag.


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Immerhin sollen bis 2025 noch Tausende neuer Funkmaststandorte eingerichtet und viele bestehende Verträge verlängert werden.


Jetzt hat der Deutsche Bauernverband mit einem der führenden Funkmastbetreiber, Vantage Towers AG, einen Mustermietvertrag mit Empfehlungen, u.a. zu Vertragslaufzeit, Haftung, Rückbau und Miethöhen, erarbeitet. Der Vertrag regelt umfassend die rechtlichen Rahmenbedingungen, verhandelt werden muss nur noch die Miethöhe.


Entscheidend seien folgende Punkte, so Hubertus Schmitte, Rechtsanwalt beim Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband:


  • Landwirte sollten i.d.R. eine Jahresmiete von 3000 € durchsetzen können, an interessanten Standorten auch mehr. Verlangen Sie zudem eine Anpassung der Miete an den Verbraucherpreisindex und vereinbaren Sie, dass der Mieter Sie über Untervermietungen informiert und an der Miete beteiligt.
  • Die Vertragslaufzeitsollte bei freistehenden Türmen 15, aber höchstens 20 Jahre, bei Dachantennen 10, aber max. 15 Jahre, betragen. Eine einseitige Verlängerungsoption des Vermieters sollten Sie nicht akzeptieren, dann eher eine Verlängerungsoption mit unbestimmter Laufzeit, aber zweijähriger Kündigungsfrist.
  • Der Standortmieter sollte eine verschuldensunabhängige Haftung für alle Personen- und Sachschäden übernehmen, die bei Errichtung, Betrieb und Abbau der Anlagen entstehen, möglichst einschließlich Folgeschäden. Dies sollte auch für Verschulden von Subunternehmern gelten.
  • Der Mieter sollte einen kompletten Rückbau der Anlage bei Vertragsende zusichern, zusätzlich die Löschung der Dienstbarkeiten und die Wiederherstellung der Fläche in einen ordnungsgemäßen Zustand. Lassen Sie sich zudem den Rückbau absichern, z.B. durch eine Bankbürgschaft.


Einzelheiten dazu lesen Sie in top agrar 7/2020, S. 40ff.

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